Leserbrief: „Sicher radfahren?“

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Sehr geehrte Damen und Herren!
Auf der Luitpoldbrücke überholt mich, auf dem Fahrrad unterwegs, ein Linienbus der Bamberger Stadtwerke mit einem Seitenabstand von vielleicht knapp 20 cm. Das ist leider nicht ungewöhnlich, insbesondere, wenn wir Radler uns auf einem baulichen Radweg, Radfahr-, sogenannten „Schutz“- oder Seitenstreifen befinden, der keine seitlichen Sicherheitsräume zur Fahrbahn aufweist und, wie in Bamberg der „Normalfall“, nicht einmal den in technischen Regelwerken festgelegten Querschnitt aufweist.
Das läßt sich übrigens (Vorsicht: nicht ungefährlich) auf der Inneren Löwenstraße zwischen Kapuzinerstraße und Margaretendamm sowie umgekehrt „hervorragend“ ausprobieren. Denn hier wechseln die genannten Formen der Radverkehrsführung in kurzer Folge.
Das Verhalten des Busfahrers überrascht somit nicht wirklich. Doch auf dem Heck seines Fahrzeugs prangt der Aufkleber, der Kraftfahrer zur Einhaltung des vorgeschriebenen (!) Seitenabstands von mindestens 1,5 m gegenüber Radfahrern auffordert. Vielleicht sollten ihn die Stadtwerke auch auf der Frontscheibe, von innen lesbar im Sichtfeld des Fahrers, anbringen.
Daß dieser Abstand auch einzuhalten ist, wenn der Radler sich auf „eigener“ Fahrspur befindet, wurde aus tragischem Anlaß – auch dort hatte ein Busfahrer den Unfall der Radlerin verursacht – gerichtlich bestätigt:
und
Auf der Luitpoldbrücke ist Kraftfahrern wie an vielen anderen Stellen legales Überholen der Radler bei Gegenverkehr nicht möglich. Die markierte Spur suggeriert anderes – und vermutlich ist das von der Verkehrsbehörde beabsichtigt. Doch hinter langsameren Verkehrsteilnehmern zu verbleiben, ist nach Auffassung der Rechtsprechung zumutbar und rechtfertigt weder, Radfahrern die Fahrbahnnutzung zu verbieten, noch, sie durch zu dichtes Passieren zu gefährden.
Es ist mehr als bedauerlich, daß sich gerade der potentielle Partner des Fahrrads im Umweltverbund, der öffentliche Personenverkehr, wenig partnerschaftlich zeigt. Als Alternative zum motorisierten Individualverkehr, zu Gunsten lebenswerter Städte, sicherer Mobilität, gesunden Umfelds und wertvoller Naturgüter, können die beiden Verkehrsträger (in Kooperation mit den Fußgängern) nur gemeinsam spürbar positive Änderungen bewirken.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig