Stadt Bayreuth plant neue Gewebe- und Einzelhandelsstandort

Planunterlagen für „Gewerbe- und Einzelhandelsstandort Justus-Liebig-Straße/Spitzwegstraße“ können eingesehen werden

Beim Planungsamt der Stadt Bayreuth liegt ab sofort der Bebauungsplanentwurf für den Gewerbe- und Einzelhandelsstandort Justus-Liebig-Straße/Spitzwegstraße öffentlich aus. Die Planunterlagen mit weiteren umweltbezogenen Informationen können bis zum 16. August im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 9. Obergeschoss (öffentliche Planauflage) während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist stehen sie auch online auf der städtischen Homepage www.bayreuth.de zur Verfügung.

Bei dem im Bayreuther Südwesten gelegenen Plangebiet zwischen der Justus-Liebig-Straße, der Ludwig-Thoma-Straße, dem Rad- und Fußweg von der Altstadt bis zum Kreuzstein und der Spitzwegstraße handelt es sich um eine historisch gewachsene Agglomeration verschiedener gewerblich geprägter Nutzungen. Der westliche Teilbereich (Spitzwegstraße, Otto-Hahn-Straße, Karl-von-Linde-Straße, Justus-Liebig-Straße) stellt ein historisch gewachsenes Gewerbegebiet dar, das sich als stabiler, leistungsfähiger Standort für klassisches Gewerbe etabliert hat. Dieser Standort ist allerdings aufgrund der Lage und möglicher Synergieeffekte mit bestehenden und geplanten Frequenzbringern auch für Einzelhandelsbetriebe und Vergnügungsstätten attraktiv. Ohne bauleitplanerische Steuerung ist aufgrund der tendenziell verdrängenden Wirkung dieser Nutzungen die Hauptfunktion des Gewerbegebietes gefährdet.

Die Sicherung eines ausreichenden Angebotes an Gewerbegebietsflächen ist auch vor dem Hintergrund einer deutlichen Zunahme der Nachfrage im gewerblichen Bereich ein übergeordnetes städtebauliches Ziel der Stadt Bayreuth. Mit dem Ausschluss von Einzelhandel und Vergnügungsstätten wird nicht zuletzt den Vorgaben und Empfehlungen der vom Stadtrat beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzepte entsprochen.

Ziel der Planung ist überdies die Umstrukturierung und Neugliederung des Einzelhandelsbesatzes schwerpunktmäßig im östlichen Teilbereich des Plangebietes. Mit den Bauleitplanverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung einer bereits bestehenden großflächigen Einzelhandelsnutzung aus dem Gewerbegebiet an einen planerisch bestimmten zentralen Versorgungsbereich geschaffen. Konkret sollen bestehende Einzelstrukturen mit Verkaufsflächen oberhalb der Großflächigkeit von der Karl-von-Linde-Straße auf das seit den Großbränden im Frühjahr 2012 brach liegende Areal einer ehemaligen Gießerei an der Justus-Liebig-Straße umziehen. Vom Investor ist hier eine Agglomeration mehrerer, teils großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment geplant (Fachmarktzentrum – Nahversorgung). Um negative städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden, sind im Vorfeld der Bauleitplanverfahren zwischen Investor und Stadt Bayreuth bereits klare vertragliche Regelungen getroffen worden.

Mit den Bauleitplanverfahren soll zudem die planungsrechtliche Situation des Betriebs mit Holzfachhandel und branchenüblichen Dienstleistungen an der Justus-Liebig-Straße/Ludwig-Thoma-Straße im Osten des Plangebietes geklärt werden.

Der Bayreuther Stadtrat hat in seiner Sitzung Ende Mai den vorliegenden Planungen zugestimmt und die Verwaltung mit den weiteren planungsrechtlichen Schritten beauftragt.

Während der Auslegungsfrist besteht die, sich zur Planung zu äußern und sie zu erörtern. Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und mittwochs von 14 bis 18 Uhr für Auskünfte zur Verfügung.