Mitglieder für den Bayreuther Integrationsbeirat gesucht
Bis 1. Juli beim Amt für Kinder, Jugend, Familie und Integration bewerben beziehungsweise Vorschläge einreichen
Die Amtszeit des bisherigen Integrationsbeirates, der 2016 erstmals seine Arbeit in Bayreuth aufgenommen hat, endet zum 31. August 2019. Die Stadt Bayreuth bittet daher alle Gruppierungen, Verbände und Organisationen, die in den Bereichen Integration, Migration und Ausländerarbeit tätig sind, entsprechende Kandidatinnen und Kandidaten für die neue Amtszeit vorzuschlagen. Ebenso sind interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund aufgerufen, sich selbst für dieses Ehrenamt zu bewerben beziehungsweise geeignete Kandidaten zu benennen.
Der Integrationsbeirat ist Sprachrohr aller Bayreuther/innen mit ausländischen Wurzeln und vertritt die Interessen der Bayreuther Bevölkerung mit Migrationshintergrund gegenüber der Stadt, der Öffentlichkeit und – soweit erforderlich – auch überörtlich. Der Beirat engagiert sich gegen Rechtsradikalismus und Diskriminierung von Minderheiten, fördert integrative Projekte und bereichert somit den Dialog zwischen den Kulturen in Bayreuth. Er wird bei allen Fragen, die seinen Aufgabenbereich berühren, durch den Stadtrat beziehungsweise die Verwaltung rechtzeitig eingeschaltet und kann auch selbst Empfehlungen abgeben oder Anträge stellen und so aktiv an der kommunalen Willensbildung mitwirken.
Der Integrationsbeirat besteht aus 20 Personen, davon sechs Stadtratsmitgliedern (je ein Mitglied pro Fraktion auf deren Vorschlag) sowie 14 Migrantinnen und Migranten. Entsprechend ihrer Einwohnerzahl entfallen dabei zwei Sitze auf die Gruppe der Spätaussiedler, drei Sitze auf Bürger der ehemaligen GUS-Staaten, drei Sitze auf Bürger aus dem europäischen Ausland, jeweils zwei Sitze auf Bürger aus der Türkei und dem restlichen asiatischen Kontinent, jeweils ein Sitz auf die Bevölkerungsgruppe der Bürger aus Amerika beziehungsweise Afrika.
Der Stadtrat beruft die Mitglieder des Integrationsbeirates für den Zeitraum von drei Jahren unter Berücksichtigung der Kriterien: Migrationshintergrund, Alter, Geschlecht, Erfahrung im Integrationsbereich, bürgerschaftliches Engagement, Netzwerk und vorhandene Unterstützung. Eine Wiederberufung von bisherigen Mitgliedern ist zulässig. Die Tätigkeit im Integrationsbeirat ist ehrenamtlich.
Bewerbungen/Vorschläge bis 1. Juli
Das zuständige Amt für Kinder, Jugend, Familie und Integration nimmt bis zum 1. Juli schriftliche Vorschläge beziehungsweise Bewerbungen für eine Mitarbeit im Integrationsbeirat entgegen (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Telefon/E-Mail, Begründung im Hinblick auf die oben angeführten Auswahlkriterien). Ein Bewerbungsbogen kann auf der Homepage der Stadt Bayreuth www.bayreuth.de heruntergeladen werden oder ist direkt in der Geschäftsstelle des Integrationsbeirates im Rathaus II, Dr.-Franz-Str. 6, erhältlich. Weitere Informationen gibt es auch unter Telefon 0921 25-1353.
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