BGH-Richter informieren Nordbayerns Familien- und Betreuungsrichter
Besuch des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Coburg
Im Rahmen einer regionalen Fortbildung für Richterinnen und Richter referierten Mitglieder des XII. Zivilsenats des BGH heute über die neuesten Entwicklungen im Familien- und Betreuungsrecht. Die Fortbildungsveranstaltung fand im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Coburg statt. Etwa 30 für Familien- und Betreuungsrecht zuständige Richterinnen und Richter aus Ober- und Unterfranken waren der Einladung des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg gefolgt, um von den Bundesrichtern wertvolle Anregungen für ihre tägliche Arbeit im Bereich der beiden genannten Rechtsgebiete zu erhalten. Neben aktuellen Rechtsfragen und neuen Entwicklungen in der Rechtsprechung des BGH stand auch der Erfahrungsaustausch zwischen den Instanzen auf der Tagesordnung.
In seiner Begrüßung hieß OLG-Vizepräsident Andreas Zwerger die Karlsruher Richter und insbesondere den Richter am Bundesgerichtshof Hartmut Guhling, der bei der Staatsanwaltschaft Coburg, dem Landgericht Coburg und dem OLG Bamberg tätig gewesen war, willkommen. Dabei betonte er die einzigartige Möglichkeit für die Praxis, für sie drängende rechtliche Problemstellungen mit der übergeordneten Instanz diskutieren zu können.
Der BGH ist als Beschwerdeinstanz für die rechtliche Überprüfung von zweitinstanzlichen Beschlüssen der Oberlandesgerichte in Familiensachen und der Landgerichte in Betreuungssachen zuständig.
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