Forchheimer CSU will Radfahren fördern

Fahrradfreundliches Forchheim
Antrag zur Förderung des Radfahrens in der Großen Kreisstadt Forchheim

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Fahrrad ist ein umweltfreundliches, effektives und auf kurzen Strecken oft das schnellste Verkehrsmittel.
Wie auch andere Fraktionen, deren Bemühungen wir ausdrücklich unterstützen, liegt es auch uns am Herzen, das Radfahren als umweltschonende und gesundheitsfördernde Nahverkehrsalternative in und rund um Forchheim zu fördern und konsequent weiterzuentwickeln.

Dies unter anderem auf Grundlage des aktuellen Fahrradklimatests, eines Positionspapiers des örtlichen ADFC zum Radverkehr in Forchheim sowie weiterer Informationen und Beobachtungen unserer Fraktionskolleginnen und –kollegen, die weitgehend selbst begeisterte Fahrradfahrer sind.

Deshalb beantragen wir Folgendes:

  1. Rad-Wegenetz, Verkehrsführung und Fahrbahngestaltung:
    Fahrradfreundliche, teils innovative Lösungen sollten geprüft und soweit möglich realisiert werden, unter anderem
    – Die Zulässigkeit des Rechtsabbiegens von Radfahrern an roten Ampeln mithilfe grüner Pfeile (die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) testet derzeit in einem Pilotprojekt eine mögliche Grünpfeilregelung, die ausschließlich für den Radverkehr gedacht ist).
    – Darüber hinaus soll die Einrichtung von privilegierten Aufstellflächen für Radfahrer an Ampeln geprüft und mittelfristig an geeigneten Stellen umgesetzt werden. Diese Pole-Position erhöht maßgeblich die Sicherheit unter anderem bei der Konstellation geradeaus fahrender Räder und rechtsabbiegender Kraftfahrzeuge.
    – Ampelsteuerung und Verkehrsinseln: Verbesserung der Ampelsteuerungen, dies auch mit dem Fokus, dass Verkehrsinseln, gerade in Stoßzeiten, nicht zu überfüllten Risikozonen für Radfahrer werden.
    – Die Vernetzung mit dem Landkreis ist zu intensivieren, hierbei sind auf Lückenschlüsse bei Radwegen sowie auf sinnvolle Beschilderungen zu achten.
    – An geeigneten Orten sind zeitgemäße Fahrradständer aufzustellen, auch zwecks Förderung des ÖPNV. Die Anzahl der Fahrradabstellplätze auf beiden Seiten des Bahnhofes ist – ggf. unterstützt durch die bike+ride-Offensive der DB-Tochter „Station und Service“ – deutlich zu erhöhen.
    – Gewährleistung der Sicherheit, Funktionalität und Fahrbahnqualität an Radwegen, diese dürfen nicht zu Buckelpisten verkommen oder unnötige Hindernisse oder Schwellen aufweisen.
    – Innerorts ist eine ausreichende Beleuchtung sicherzustellen.
    – Grundsätzlich sollten Radwege rot markiert, ansonsten durch klare Randmarkierungen erkennbar sein.
    – Bei Baustellen ist darauf zu achten, dass durch Sperrungen nach Möglichkeit keine sicherheitsgefährdenden Engstellen oder vergleichbare Probleme entstehen.
  2. Förderung der E-Mobilität:
    – Die Infrastruktur für E-Bikes und ggf. auch E-Roller ist in Abstimmung mit den Stadtwerken hinsichtlich Ladestationen konsequent auszubauen.
    – Als Pilotprojekt könnte die Stadt eine gewisse Anzahl von E-Bike-Lastenrädern zum Ausleihen zur Verfügung stellen, mit welchen interessierte Bürgerinnen und Bürger ihre Versorgung (Einkäufe) und Entsorgung (Fahrten zu Wertstoffhöfen) testen können.
  3. Informationsoffensive und Mitwirkung in fahrradfreundlichen Gremien:
    – Seitens der Stadt ist, ggf. zusammen mit örtlichen Radhändlern, Arbeitgebern (Stichwort „bike-leasing“), dem Einzelhandel, Schulen und den relevanten Vereinen, das Radfahren als attraktive Alternative für den Personennahverkehr herauszustellen.
    – Der kommunale „Arbeitskreis Fahrrad“ mit Vertretern der Stadtverwaltung, weiteren Behördenvertretern und dem ADFC ist wiederzubeleben.
    – Darüber hinaus ist darauf hinzuwirken, der „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK)“ beizutreten. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist die Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“. Dieser Titel wird vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr auf Vorschlag der AGFK Bayern verliehen.
  4. Touristik:
    Das Radfahren ist auch aus touristischen Aspekten konsequent weiterzuentwickeln.
  5. Planung und Finanzierung:
    – Auf Grundlage eines zu priorisierenden Maßnahmenplans ist ein mittelfristiges Finanzierungskonzept zu erstellen.
    – Hierbei sind mögliche öffentliche Fördermittel zu berücksichtigen.

Mit freundlichem Gruß
Udo Schönfelder