Leserbrief zur Berichterstattung über Baumfällaktionen im Streuobst
Ausgerechnet der Landesbund für Vogelschutz bemüht die Staatsanwaltschaft und stellt Anzeige gegen unbekannt. Dieser Verband hat mit anderen ein Volksbegehren mit einer zwar werbewirksamen aber auch wählertäuschenden Überschrift gestartet, das sich als stümperhaft und praxisfremd erwiesen hat. Schon kurz nach dem Erfolg, gaben die Betreiber zu, dass „Nachjustierungen“ notwendig wären.
Die durch das Volksbegehren verursachte Entwicklung gefällter Obstbäume in der Fränkischen Schweiz ist bedauerlich. Aber ganz schuldlos sind die Betreiber, einschließlich LBV auch nicht. Der LBV hätte gut daran getan, rechtzeitig das Gespräch mit Landwirtschaft und Obstbauern in der Fränkischen Schweiz zu suchen. Manches hätte dadurch vermieden werden können. Es war vor allem unnötig und provozierend, Streuobstbestände als Biotope auszuweisen. Diese entstanden, durch die Arbeit der Landwirte und Obstbauern. Es war auch deshalb überflüssig, wenn, wie behauptet, auch in der Zukunft „ eine übliche Nutzung…….nicht behindert“ werde. Die Behauptung , das Gutachten der Kanzlei Meisterernst ( N.Schäfer,LBV) sei in dieser Frage eindeutig, trifft schon mal nicht zu. Auf Seite 6 steht u.a. : „ Die Entnahme einzelner alter oder überalterter Bäume wird im Normalfall nicht den Tatbestand der Zerstörung…………eines Biotops erfüllen“. Wer aber stellt z. B. den sogenannten „ Normalfall“ fest? Und weiter wird darauf verwiesen, dass die Möglichkeit einer Ausnahme ( nach Antragstellung) möglich wäre. Das reicht nicht aus und ist nicht hilfreich für die betroffenen Obstbauern. Es wäre ja auch nicht das erste Mal , dass Juristen und Gerichte bei ein und denselben Falle zu unterschiedlichen Bewertungen kämen.
Das Volksbegehren hat den Hauptschuldigen für das Artensterben ausgemacht: Die Landwirtschaft mit „ihrem übermäßigen Einsatz von Pflanzenschutz und Düngemittel“. 97% des Textes betreffen die Landwirtschaft, einige wenige Zeilen die „Lichtverschmutzung“. Wen es interessiert: Dem Kunstlicht fallen jeden Tag etwa 1 Mrd Insekten zum Opfer. An den etwa 30.000 Windrädern für dessen Bau der LBV „grundsätzlich ist“, verenden jährlich ca 150.000 Vögel (NABU), darunter viele unter Schutz stehende Greifvögel. Zwischen April und Oktober werden täglich (!) 5 bis 6 Milliarden Insekten vernichtet. (Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt). Wer Lust hat, kann die Verluste der letzten zwanzig Jahre hochrechnen. Ich fürchte, so viele Blühflächen und „Lerchenfenster“ kann die Landwirtschaft nicht anlegen, um das auszugleichen. In dem Zusammenhang: Wie viele Windräder sollten im Landkreis,(„ die Fränkische Schweiz sollte zunächst (!) ausgenommen werden“) entstehen?
Streuobstbestände sind ohne Zweifel landschaftsprägend, sie sind erhaltens -und schützenswert. Dafür braucht es aber nicht das Naturschutzgesetz. Die gute und bewährte fachliche Praxis wird von unseren gut ausgebildeten Landwirten seit Jahrzehnten praktiziert. Gewundert habe ich mich allerdings, dass es keinen Aufschrei gab, als in Heroldsbach angeblich ein Amtsträger andeutete, dass das Problem (Streuobstbestände) auch mit der Motorsäge gelöst werden könnte.
Walter Hofmann
91330 Eggolsheim
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