Dosencontainer im Landkreis Bamberg – nur entleerte Verpackungen aus Metall
Keine gefüllten Spraydosen und Gasflaschen
Im Zusammenhang mit der Leerung von Dosencontainern im Landkreis Bamberg kam es in den letzten Wochen wiederholt zu Verpuffungen und sogar offenen Feuern in den Sammelpressfahrzeugen des Entsorgers. Als Gründe dafür wird der Einwurf von nicht vollständig entleerten Spraydosen, Dosen mit brennbaren Restinhalten (z. B. Lösemittel) sowie kleinere Gasflachen (z. B. zum Befüllen von Luftballons mit Helium) vermutet. Darüber hinaus ist immer wieder zu beobachten, dass die Sammelgefäße zur Entsorgung von sonstigen brennbaren Abfällen missbraucht werden, wodurch sich die Brandgefahr enorm erhöht.
Um derartige gefährliche Situationen für die Fahrzeugbesatzung sowie die Bevölkerung zu vermeiden, bittet der Fachbereich Abfallwirtschaft unbedingt folgende Hinweise bei der Nutzung der Dosencontainer im Landkreis Bamberg zu beachten:
- In die Sammelbehälter dürfen nur entleerte Verpackungen aus Metall (Weißblech oder Aluminium) eingeworfen werden, z. B. Konservendosen, Schraubverschlüsse, Kronkorken, vollständig entleerte Spraydosen oder leere Farbdosen.
- Spraydosen mit Inhalt, sowie Dosen mit schädlichen Resten (z. B. Lacke oder Farben), müssen im Landkreis Bamberg bei den Problemabfallsammlungen abgegeben werden. Dazu steht jeweils im Frühjahr wie im Herbst in allen Landkreisgemeinden ein entsprechendes Sammelfahrzeug zu bestimmten Zeiten (samstags) zur Verfügung (Termine unter https://www.landkreis-bamberg.de/Problemmüll).
- Auf keinen Fall dürfen Gaskartuschen oder -flaschen in die Container. Durch den Pressvorgang – verbunden mit einer möglichen Funkenbildung – kann es zu gefährlichen Verpuffungen und Bränden kommen. Fragen zur Entsorgung von Gasflachen beantwortet die Abfallberatung des Landkreises.
- Keine sonstigen Abfälle! Immer wieder ist festzustellen, dass sich in den Containern auch andere Abfälle wie Kartons, Plastiktüten mit Hausmüll oder sonstige Metallgegenstände und Elektrogeräte befinden. Dies ist nicht zulässig und erhöht zudem die Brandgefahr. Fehlbefüllungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, für die der Verursacher belangt werden kann. Während Restmüll über die schwarze Tonne oder entsprechende rote Müllsäcke zu entsorgen ist, werden sonstige Metallgegenstände und Elektrogeräte kostenfrei auf den 11 Wertstoffhöfen angenommen.
Container zur Erfassung von metallischen Verpackungen sind an über 260 Standorten im Landkreis Bamberg jeweils neben den Sammelbehältern für Glas aufgestellt. Sowohl die Leerung als auch die Verwertung der Stoffe erfolgen im Auftrag der Dualen Systeme in Deutschland, analog der Sammlung von Verpackungen aus Kunstoffen durch den „gelben Sack“.
Um auch weiterhin Containerstandorte für Glas und Dosen flächendeckend im Landkreis anbieten zu können, ist es erforderlich, die genannten Regelungen einzuhalten. Dadurch kann jeder einen Beitrag zur Vermeidung von Bränden und zur hochwertigen Wiederverwertung der Metalle leisten.
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