Europawahl 2019 in Bayreuth: Wählerverzeichnis kann eingesehen werden
Am 26. Mai findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Bayreuth kann von Montag, 6. Mai, bis Freitag, 10. Mai, zu folgenden Zeiten im Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, Zimmer 306 (3. OG), eingesehen werden: Montag/Dienstag, 6./7. Mai, sowie Donnerstag, 9. Mai, von 7.30 Uhr bis 16 Uhr; Mittwoch, 8. Mai, von 7.30 Uhr bis 18 Uhr; Freitag, 10. Mai. von 7.30 Uhr bis 12 Uhr. Der Raum ist barrierefrei erreichbar. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Montag, 6. Mai, bis spätestens Freitag, 10. Mai, 12 Uhr, Einspruch einlegen.
Die Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 5. Mai eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.
Der Wahlschein für die Briefwahl kann bis Freitag, 24. Mai, 18 Uhr, bei der Stadt Bayreuth, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, Zimmer 001 (EG) schriftlich, elektronisch oder mündlich, nicht jedoch telefonisch, beantragt werden. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person einen amtlichen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, einen Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt für die Briefwahl. Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein muss spätestens am Wahltag bis 18 Uhr beim Einwohner- und Wahlamt eingehen.
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