Stellungnahme der BIWO zur Biotopkartierung von Streuobstwiesen

Biotopkartierung bedeutet: Lebensraum erhalten. Schutzwürdige ökologisch wertvolle Lebensräume erfassen. Biotope erfüllen wichtige Aufgaben im Naturhaushalt. Biotope sind in Gefahr durch den Siedlungs-Gewerbe-Verkehrswegebau bis hin zu Sport und Freizeitaktivitäten. Biotopkartierung ist eine Bestandsaufnahme, eine Inventarisierung. Liefert eine Übersicht und schützt vor Rodung. Wie man sieht, sind unsere Streuobstwiesen, durch das hirnlose Vorgehen einiger Bauern (FT 23.4.2019), Tendenz steigend, durch umsägen gefährdet. Streuobstwiesen gehören damit zu den am stärksten gefährdeten Biotoptypen. Streuobstwiesen sind ein landschaftsprägender Lebensraum mit herausragender Artenvielfalt.

Wer seine Heimat mit allen Mitteln schützen werde, der kann beim Biotopschutz für Streuobstwiesen anfangen. Bei allen Horrorvisionen und Panikmache von Enteignung bis „mir hilft mein Eigentum nichts, wenn ich damit nicht machen kann, was ich will“ ist zu fragen: Welchen Nachteil hat der Bauer durch die Anwendung der Biotopkartierung von Streuobstwiesen wo extensive Obstanlagen über 2500 Quadratmeter unter Biotopschutz gestellt werden sollen?

Nur Vorteile: Er bekommt Geld. Für die Förderung des Streuobstanbaues und der Vermarktung von Streuobstprodukten gibt es jede Menge Förderprogramme. Von wegen Enteignung. Keinem Bauern wird der bisherige oder künftige Gebrauch der Streuobstwiese untersagt oder in der Weise eingeschränkt, dass ihm Eigentum entzogen wird. Für Äpfel, Birnen, Kirschen (süß oder sauer), Mirabellen, Pflaumen, Zwetschgen, Nüsse, uneingeschränkte Nutzung und Anbau. Die Verbraucher fördern den Biotopschutz durch Kauf der regionalen Produkte.

Worum geht es? Die Biotopkartierung ist eine Erfassung der Lebensräume, um diese hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt zu bewerten. Es geht um die Inventarisierung der Landschaft nach naturschutzfachlichen Gesichtspunkten. Und es geht darum gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die immer seltener werdenden Lebensräume für Tiere und Pflanzen vor Beeinträchtigung und Zerstörung zu bewahren.

Es werden also die Belange des Natur-und Landschaftsschutzes berücksichtigt.

Im Bereich Verkehrswegebau bietet die Biotopkartierung Naturschutzbehörden und Planungsbüros wichtige Informationen bei der Planung und Beurteilung von Eingriffsvorhaben. Für die Gemeinden sind die Ergebnisse der Biotopkartierung eine sehr wichtige Grundlage. Sie hilft den Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung für notwendige Erstellung eines Landschafts-und Grünordnungsplanes. Die Ergebnisse der Biotopkartierung sind Grundlagen für das Arten-und Biotopschutzprogramm, das Landschaftsentwicklungskonzept, die Regionalpläne und anderes mehr. Die Biotopkartierung bietet für landschaftspflegerische Maßnahmen und im Naturschutzprogramm ein unentbehrliches Hilfsmittel für die Erstellung von Pflegekonzepten, Schutzgebietsplanungen, Gebiets-Managementplänen und für den Ankauf ökologisch wertvoller Flächen. Streuobstwiesen gehören durch das Bayerische Naturschutzgesetz geschützt, kartiert, weil die Umwandlung in Bauland, Intensivierung der Nutzung, Nutzungsaufgabe, Umwandlung in Ackerland, Umwandlung in Obstplantagen etc. Gefährdungsfaktoren sind. Streuobstwiesen in einer reich strukturierten Kulturlandschaft wie der Fränkischen Schweiz brauchen gesetzlichen Biotopschutz, um nicht zerstört, gerodet oder geschädigt werden zu können, so will es das Volksbegehren.

Heinrich Kattenbeck
BIWO Bürgerinitiative pro Wiesenttal Kirchehrenbach