Stadt Bayreuth schreibt ihr Nahversorgungskonzept fort

Unterlagen liegen ab 26. April im Rathaus aus und können auch online eingesehen werden

Beim Planungsamt der Stadt Bayreuth liegt ab Freitag, 26. April, der Entwurf zur Fortschreibung des Nahversorgungskonzeptes samt weiterer Informationen aus. Die Unterlagen können bis einschließlich 17. Mai im Neuen Rathaus, 9. Obergeschoss (öffentliche Planauflage), während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden. Sie stehen in dieser Zeit auch auf der Website der Stadt Bayreuth unter www.bayreuth.de zur Verfügung.

Das Nahversorgungskonzept der Stadt Bayreuth wurde zuletzt Anfang 2014 fortgeschrieben. Es hat sich in der planerischen Steuerung und Stärkung der Nahversorgungsstrukturen und bei planungsrechtlichen Beurteilungen von Einzelhandelsvorhaben bewährt. Im Ergebnis stellt sich in Bayreuth die gesamtstädtische Nahversorgung gut dar. Auf den Wettbewerb der Nahversorger um die zumeist nur betriebswirtschaftliche Optimierung der Standorte und des Filialnetzes sowie die schrittweise Vergrößerung der einzelnen Vorhaben muss dagegen noch immer gezielt und steuernd reagiert werden. Ansonsten droht eine Ausdünnung des Versorgungsnetzes und eine damit verbundene Verschlechterung der Nahversorgungsqualität für die Bayreuther Bevölkerung.

In die 2014 erfolgte Fortschreibung sind wesentliche Entwicklungen in der nahversorgungsrelevanten Einzelhandelsstruktur Bayreuths eingeflossen. Wenngleich sich die Nahversorgungssituation seither nicht signifikant verändert hat, besteht nun Anlass für eine neuerliche Fortschreibung, da zum einen neue Entwicklungen, wie zum Beispiel ein Fachmarktzentrum an der Justus-Liebig-Straße oder Lebensmitteleinzelhandel im Bereich der Technologieachse, absehbar sind und zum anderen im Bayreuther Ost allgemeiner Handlungsbedarf besteht.

Der Bayreuther Osten ist trotz innenstadtnah gelegener Stadtteile wie der Neuen Heimat und der Hammerstatt mit großen Bevölkerungsanteilen sowie Standortoptimierungen bestehender Einzelhandelsbetriebe insgesamt eher unterversorgt. Daher ist zu prüfen, ob grundsätzlich ein Entwicklungspotenzial für die Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollsortimenters gegeben ist sowie an welcher Stelle und in welcher Dimension dies städtebaulich vertretbar erfolgen kann.

Der Bauausschuss des Stadtrates hat in seiner Sitzung Anfang April den vorliegenden Planungen zur Fortschreibung des Nahversorgungskonzeptes zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist eingeladen, sich über das Konzept zu informieren und sich an der Planung zu beteiligen. Über das Ergebnis wird dem Bauausschuss anschließend berichtet. Während der Auslegungsfrist kann schriftlich zur Planung Stellung genommen werden. Das Stadtplanungsamt nimmt diese Stellungnahmen per Mail stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de, per Post (Stadt Bayreuth, Stadtplanungsamt, Postfach 10 10 52, 95410 Bayreuth) sowie per Fax 0921 251771, entgegen.