Bayreuther Wertstoffhof nimmt ab 1. Mai auch „passive“ Elektrogeräte an
Ab 1. Mai werden beim städtischen Wertstoffhof auch sogenannte „passive“ Endgeräte, also Elektro- und Elektronikgeräte, die elektrischen Strom lediglich durchleiten, angenommen. Damit wird die Handhabung in Deutschland an die vieler anderer EU-Staaten anpasst.
Ein Großteil der von dieser Änderung betroffenen Gegenstände, wie zum Beispiel konfektionierte Kabel, Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen wurden bereits in der Vergangenheit als Kabelabfälle am Wertstoffhof angenommen. Neu für die Bayreuther Bürger/innen ist, dass künftig auch Endgeräte aus der Hausinstallation, wie zum Beispiel Lichtschalter und Steckdosen angenommen werden. Gleichzeitig bedeutet dies, dass diese Geräte ab 1. Mai nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen. Von der neuen Regelung sind allerdings nur Endgeräte, das heißt fertige Geräte, nicht aber Bauteile wie zum Beispiel Kabel als Meterware, Aderendhülsen oder Ringkabelschuhe betroffen.
Beispiele für „passive“ Elektrogeräte, die der Wertstoffhof annimmt: Antennen, Adapter, konfektionierte Kabel (Audiokabel, Kabeltrommeln, USB-Kabel, Verlängerungskabel, Mehrfachsteckdosen etc.), Lichtschalter, Not-Aus-Schalter, Steckdosen, Stromschienen, Telefonbuchsen, Telefon- und Netzwerkdosen, Schmelzsicherungen.
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