Leserbrief: Petition zum Thema Bahnlärm abgelehnt
Sehr geehrte Damen und Herren!
Betrifft: Die zynische Begründung der Ablehnung meiner Petition Lärmschutz an Schienenwegen Pet 1-18-12-9305-01663.
Mein Haus liegt in Forchheim 14 m von der neu zu errichtenden Bahnmagistrale und Hochgeschwindigkeitstrasse von 2 auf 4 Gleise 8.1.1 Ebensfeld Nürnberg.
Der damit verbundene zukünftige Bahnlärm verlangt von allen Anliegern erhebliche Opfer. Das Anliegen meiner Petition war die Übernahme der Folgekosten für die Lärmschutzfenster und Lüftungsanlagen, wenn diese nach Jahren nicht mehr tauglich sein sollten.
Gerade diese Petition habe ich an viele vom Bahnlärm betroffene deutschlandweit verschickt.
Nach 4 Jahren (!) kam die ablehnende Antwort auf meine Petition.
Auch diese habe ich an den gleichen Personenkreis verschickt.
Diese Antwort hat, bei den vom Bahnlärm Betroffenen, große Empörung ausgelöst.
Besonders der Hinweis, dass die derzeitige Einfügung zwingend notwendiger Lärmschutzfenster und Lüftungsanlagen, den Wert des Grundstücks gestiegen sei, wird als zynisch empfunden.
Die Bahnanlieger anerkennen die Sozialpflichtigkeit des Eigentums.
Das Ausmaß der bahnlärmbedingten Wertminderungen der Immobilien hat aber ein Ausmaß erreicht, das weit darüber hinausgeht und enteignungsgleich ist. Von den lärmbedingten Gesundheitsschäden und vorzeitigen Todesfällen ganz zu schweigen.
Es ist weder mit dem verfassungsrechtlichen und demokratisch gebotenen Schutz von Minderheiten nicht mehr vereinbar, dieser Gruppe, die schon so hohe Opfer für die Allgemeinheit erbringt, mit einem kaum mehr zu überbietenden Maß an Zynismus auch noch die Folgekosten für den Schutz ihrer Gebäude vor dem Bahnlärm aufzubürden.
Als zynisch muss der Hinweis empfunden werden die Berechnung der Verwaltungskosten für Folgekosten sei zu hoch. Eine valide Kostenschätzung der möglichen Ausgaben für Folgekosten besteht nur für die „Straße“. Es ist nicht nachvollziehbar das die Anwohner, die dem Bahnlärm ausgesetzt sind, schlechter gestellt als die Anwohner die vor dem Straßenlärm geschützt werden.
Im Namen aller Betroffenen bitte ich Sie Ihre Entscheidung zu überdenken, warum das Ministerium nur ewige Vorteile für den Vorhabenträger an Schienentrassen angeführt hat, aber die ewigen Kosten und gesundheitliche Bedrängung für die Betroffenen unbeachtet ließ?
Dies fördert weiter die Unzufriedenheit und Gereiztheit in der Gesellschaft.
Welche konkreten Maßnahmengesetze plant das BMVI?
Bis wann wird es dem Bundestag vorgelegt?
Mit freundliche Grüßen
Otwin Schneider
für die Bürgerinitiative Forchheim Nord
www.bi-forchheim-nord.com
Anlage: Ablehnung der Petition (PDF, 1,5MB)
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