GAL Bamberg will Sandmagerrasen auf dem Fluggelände schützen
Grüne beantragen Ausweisung als Naturschutzgebiet und sehen klare Grenze für Brose-Erweiterung
Die Bamberger Grünen haben ein wachsames Auge auf die wertvollen Sandmagerrasen auf dem Gelände der Sonderlandebahn an der Breitenau und wollen erneut die Ausweisung als Naturschutzgebiet anstrengen. Einen Anlass dafür sehen sie darin, dass in der jüngsten Bausenatssitzung das Bebauungplanverfahren für das Fluggelände eingestellt wurde.
Es scheint eine etwas komplizierte Gemengelage zu sein, die aber erklärbar ist: Als das Fluggelände von den Amerikanern aufgegeben wurde und in den Besitz der BImA überging, wollte die Stadt im Jahr 2012 durch einen B-Plan die Nutzung des Geländes für den Flugverkehr sicherstellen und jedes mögliche Ansinnen der BImA, dort auf Bebauung zu hoffen, im Keim ersticken. Ein B-Plan hätte somit auch die Sandmagerrasen gesichert, denn sie leben in einer optimalen Symbiose mit dem Flugbetrieb auf einer Fläche, die von Bewuchs mit Bäumen und Gebüsch frei gehalten wird.
Die zuvor schon betriebene Ausweisung des Fluggeländes als Naturschutzgebiet wurde gleichzeitig zum Beginn des B-Plan-Verfahrens gestoppt. Man erachtete sie nicht mehr als notwendig, weil die Planungshoheit für das Gelände nach Abzug der US-Army bei der Stadt lag.
„Doch nun wurde eben dieses Bebauungsplanverfahren, das auch die Sandmagerrasen als Biotope gesichert hätte, offiziell eingestellt, und gleichzeitig wird die Erweiterung für die benachbarte Firma Brose geplant“, stellt Jonas Glüsenkamp vom GAL-Vorstand fest.
Das könnte Begehrlichkeiten wecken, befürchten die Grünen. Und um diese gar nicht erst aufkommen zu lassen, will die GAL-Stadtratsfraktion nun erreichen, dass das Fluggelände nun doch noch als Naturschutzgebiet ausgewiesen wird. Zuständig hierfür ist die Regierung von Oberfranken, beantragen kann es die Stadt. Und genau dahingehend stellen nun die Stadtratsmitglieder Petra Friedrich und Ralf Dischinger einen Antrag an den Oberbürgermeister.
Zusätzlich beantragen sie, dass das neu eingeleitete B-Plan-Verfahren für die Brose-Erweiterung die Randbereiche, wo das Fluggelände und etwaige Sandmagerrasen tangiert werden, planerisch als nicht bebaubar ausweist. „Brose kann erweitern und hat dafür genug Fläche neben dem jetzigen Firmengebäude“, so Friedrich und Dischinger, „aber die Grenze hierfür liegt bei den Sandmagerrasen und muss von vorneherein klar sein und rechtlich fixiert werden.“
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