Biotopkartierung im Landkreis Forchheim: Schreiben des BBV an Ministerpräsident Dr. Markus Söder

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Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Markus Söder,

der Landkreis Forchheim ist geprägt vom Obstanbau. Wir haben das größte Süßkirschenanbaugebiet in Europa. Grundsätzlich spielt neben dem Kirschanbau Stein- und Kernobst eine große Rolle. Die Vermarktung und Verwertung erfolgt über drei gut funktionierende Obstgenossenschaften. Diese sind in Igensdorf, Pretzfeld und Mittelehrenbach angesiedelt und treten gemeinsam in der Vermarktung unter dem „Frankenobst-Logo“ auf.

Das Landschaftsbild wird geprägt durch eine gesunde Mischung aus intensiv und extensiv genutzten Kulturen. Die Erhaltung, Pflege und Nutzung dieser Obstanlagen erfolgt durch eine sehr große Anzahl von Voll- und Nebenerwerbslandwirten. Produziert wird Tafelobst, aber auch die Saftherstellung ist von Bedeutung. Beinahe in jeder Ortschaft befinden sich zahlreiche Obstbrennereien. Weit über unseren Landkreis hinaus sind wir durch unsere Obstspezialitäten bekannt. Eine besondere Botschafterin unseres Landkreises ist unsere Kirschkönigin.

Gepflegt und unterhalten wird diese Kulturlandschaft in besonderem Maße auch durch viele Nebenerwerbslandwirte, die neben ihrer Arbeitszeit auch im Obstbau eine wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung ihrer Lebensgrundlage sehen. Die Obstbetriebe arbeiten seit vielen Jahrhunderten, auch aus Liebe zur ihrer Heimat in der Fränkischen Schweiz, gerne in der Tradition ihrer Vorfahren.

Die durch den Obstanbau geprägte Kulturlandschaft im Landkreis hat sich über Jahrhunderte erhalten, auch ohne gesetzliche Schutzanordnung.

Aktuell wurde durch das Landesamt für Umwelt im Jahr 2019 eine Biotopkartierung im Landkreis Forchheim mit der Unterschutzstellung von rund 3.600 Flächen im Internet veröffentlicht.

Für uns alle überraschend hat diese Kartierung ohne Einbindung und Benachrichtigung der betroffenen Grundstücksbesitzer bereits 2014 – 2016 stattgefunden.

Am Mi., 10.04.19 wurde in einer großen Veranstaltung des Bayerischen Bauernverbandes in Weingarts mit rund 400 Obstbauern und dem Landesamt für Umwelt die aktuelle Situation erörtert. Unsere Obstbauern fühlten sich dort völlig überrumpelt, viele offensichtliche Mängel wurden mit großer Emotion von den Betroffenen vorgetragen und kritisiert. Kurz vor der Veranstaltung wurde die Kartierung aus dem Netz genommen.

Vom Landesamt für Umwelt, Herrn Regierungsdirektor Tausch und Herrn Stellmach, wurde eine Überarbeitung der Biotopkartierung nach Inkrafttreten des neuen Bayerischen Naturschutzgesetz bzw. des Ergänzungsgesetzes angekündigt.

Uns drängt sich dabei aber der Verdacht auf, dass unsere Obstbauern demnächst dann wiederum ohne Beteiligung vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Auch Kartierungen außerhalb von Obstanlagen wurden scharf kritisiert und müssen ebenfalls überprüft werden.

Aufgrund der vielen Diskussionsbeiträge und Nachfragen der Obstbauern wurde für den 18.04.19 eine weitere Großveranstaltung im Landkreis Forchheim durch den BBV organisiert.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, im Eigentumspakt hat sich die Bayerische Staatsregierung dazu bekannt, dass das Eigentum ein höchst schützenswertes Gut darstellt und Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht gelten soll. Darüber hinaus hat man ein Bekenntnis zu einem vertrauensvollen Umgang mit Grundeigentümern und Landwirten abgelegt.

Unter Punkt 10 heißt es, dass die Bayerische Staatsregierung gewährleistet, dass Grundeigentümer bei naturschutzfachlichen Kartierungen rechtzeitig vorher informiert werden. Diese Kernaussagen fordern wir hier vehement ein.

Wir fordern deshalb:

  • dass diese Biotopkartierung vollumfänglich zurückgenommen wird.
  • dass bei der vorzunehmenden Überarbeitung der Biotopkartierung die Grundstückseigentümer immer mit einzubeziehen sind.
  • dass im Begleitgesetz zum Volksbegehren „Artenschutz“ ein Sonderstatus für die Obstbauregion „Fränkische Schweiz“ geschaffen wird.
  • dass bewirtschaftete und regelmäßig gepflegte Obstanlagen auch nach der Novellierung des Bayerischen Naturschutzgesetzes in keiner Kartierung als gesetzlich geschützte Biotope festgelegt werden.

Gestatten Sie uns eine weitere Anmerkung: Im Artikel 23 BayNatG sollen die Absätze 6 und 7 ergänzt werden.

Es ist geplant, ab 2.500 m² Obstfläche eine Unterschutzstellung als gesetzlich geschütztes Biotop vorzunehmen.

Zusätzliche Schwierigkeiten sehen wir auch in der Unterschutzstellung von Baumreihen.

Beide Regelungen müssen im Begleitgesetz korrigiert werden.

Der Schlüssel zum Erhalt unserer Obstflächen liegt nicht in der Biotopkartierung, sondern in der wirtschaftlich sinnvollen Nutzung und Pflege der Obstbestände. Diese gewährleistet in Verbindung mit freiwilligen Staatlichen Programmen wie Kulap und Vertragsnaturschutz das seit vielen Jahrhunderten vorhandene Landschaftsbild unseres Landkreises Forchheim. Nach Aussage vom Landesamt für Umwelt gibt es in ganz Bayern keinen Landkreis, der ähnlich strukturiert ist wie unser Obstlandkreis Forchheim. Wir bitten Sie, diese durch freiwillige Leistungen und wirtschaftliche Tätigkeiten der Landwirte entstandenen Strukturen nicht durch Ordnungsrecht zu gefährden oder in Frage zu stellen. Wir befürchten, dass durch das aktuelle Vorgehen eben gerade ein Entfernen wertvoller Streuobstwiesen provoziert wird, aus Furcht vor künftigen Einschränkungen.

Wir hoffen auf Ihre besondere Unterstützung und sichern Ihnen auf diesen Weg die tatkräftige Mitarbeit unsere Landwirte zu.

Einen Abdruck dieses Schreibens erhält auch unser Umweltminister Thorsten Glauber, sowie die Landkreisabgeordneten Herr MdL Michael Hofmann und MdL Sebastian Körber.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Greif Kreisobmann / Bezirkspräsident
Dr. Hermann Ulm Landrat Landkreis Forchheim