Landratsamt Bayreuth informiert: Osterverlosung für Inhaber einer Bayerischen Ehrenamtskarte
Sozialministerin Schreyer: „Mit dem Erlebnistag ‚Ehrenamt bewegt‘ wollen wir den Familien ein paar schöne Stunden zurück schenken“
Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer hat eine attraktive Verlosungsaktion für Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte gestartet: „Ehrenamtliche investieren sehr viel Kraft und Herzblut in ihr Engagement. Sie schenken damit viele Stunden ihrer Zeit für das Gemeinwohl. Dies ist meist nur möglich, wenn sie von der Familie Unterstützung bekommen und diese dahinter steht. Deshalb wollen wir mit unserer neuen Verlosungsaktion den Ehrenamtskarteninhabern und ganz besonders ihren Familien Danke sagen. Mit einem Erlebnistag ‚Ehrenamt bewegt‘ wollen wir den Gewinnerfamilien in den Pfingstferien ein paar einmalige schöne Stunden zurück schenken!“
100 Ehrenamtskarteninhaber mit ihren Familien können die Teilnahme an diesem einzigartigen Erlebnistag in Furth im Wald am 12. Juni 2019 gewinnen. In Furth im Wald gibt es die Felsengänge, die Erlebniswelt Flederwisch und den Further Wildgarten. Und es gibt den bewegten Drachen. Es ist eine ganz besondere Attraktion, wenn man bei einer Vorführung des Drachenroboters hinter die Kulissen der Technik dieses Ungeheuers schauen und den Drachen in Aktion erleben kann.
Ab 10 Uhr gibt es Führungen durch eine der drei Attraktionen in Furth. Nach einem ausgiebigen Mittagsbuffet, zu dem die Familien eingeladen sind, geht es dann für alle zur Drachenhöhle und dem bewegten Drachen. Der Erlebnistag endet gegen 16.00 Uhr.
Inhaber einer gültigen Bayerischen Ehrenamtskarte können sich unter dem Stichwort „Osterverlosung“ per E-Mail unter ehrenamtskarte@stmas.bayern.de bewerben. Anzugeben sind unbedingt Anschrift und Telefonnummer sowie die Anzahl der Kinder, die mit zum Erlebnistag kommen. Die Teilnahmefrist endet am 6. Mai 2019. Die Gewinner werden ab dem 7. Mai 2019 verständigt. Der Besuch der Attraktionen am Vormittag wird im Roulette und nach Verfügbarkeit verteilt. Der Gewinn gilt jeweils für das Eltern- bzw. Großelternpaar sowie die eigenen Kinder, Pflegekinder bzw. Enkelkinder. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Neueste Kommentare