Klinikum Forchheim-Fränkische Schweiz zu den Änderungen bei der Organspende
Ein parteiübergreifender Vorschlag zur doppelten Widerspruchslösung bei der Organspende soll mehr Patienten helfen ein Spenderorgan zu bekommen. Die Rede ist vom doppelten Widerspruch: Einerseits kann jemand, der nicht Spender sein möchte, sich in einem Bundesregister eintragen lassen. Andererseits können auch Angehörige der Organspende widersprechen. Zeitgleich zur Vorlage des Gruppenantrags zur Widerspruchslösung ist am 1. April 2019 das Gesetz für bessere Strukturen in der Organspende (GZSO) in Kraft getreten.
Durch das Gesetz soll die Zahl der Organspenden erhöht und so mehr Menschenleben gerettet werden. Krankenhäuser sollen mehr Zeit und Geld für Organtransplantationen bekommen. Transplantationsbeauftragte haben mehr Zeit und Befugnisse, Krankenhäuser werden angemessen vergütet und Empfänger haben die Möglichkeit Angehörigen des Spenders in einem anonymisierten Schreiben zu danken.
Transplantationsbeauftragter am Klinikum Forchheim-Fränkische Schweiz ist Chefarzt Prof. Dr. Jürgen Gschossmann. Er begrüßt die Initiative zur doppelten Widerspruchslösung: „Es gibt einen großen Mangel an Spenderorganen, die wir Patienten zuführen können, die ohne eine Organspende nicht überleben können. Jedes Jahr versterben in Deutschland tausende von Patienten wegen Organmangel.“ Eine doppelte Widerspruchslösung fordere jeden auf, sich – unabhängig von der persönlichen Entscheidung – Gedanken zu diesem wichtigen Thema zu machen, so Gschossmann.
Im Rahmen der Vortragsreihe der Freunde und Förderer des Klinikums Forchheim e.V. referiert Prof. Dr. Gschossmann am 25. November 2019 zur Widerspruchslösung bei der Organspende im Klinikum in Forchheim.
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