Entbürokratisierung in der Pflege: Bezirk Oberfranken verzichtet auf Stellungnahmen bei Anträgen auf Einzelzimmer

Richtungsweisende Entscheidungen traf der Ausschuss für Soziales des Bezirks Oberfranken bei seiner heutigen Sitzung. Mit der Aufhebung der Mehrbedarfsprüfung bei der Belegung von Einzelzimmern in Pflegeheimen und der Ausweitung der Ferienbetreuung für Kinder mit Behinderung wurden wichtige Verbesserungen für die Betroffenen beschlossen.

Der Wegfall aufwendiger Prüfverfahren bei der Unterbringung pflegebedürftiger Menschen in Einzelzimmern stationärer Alten- und Pflegeeinrichtungen bringt eine Erleichterung sowohl für die Betroffenen und deren Angehörige als auch für die Einrichtungsleitung und Ärzte mit sich. Nach dem heutigen Beschluss verzichtet der Bezirk Oberfranken zukünftig auf die Vorlage aussagekräftiger ärztlicher Berichte oder ausführlicher Stellungnahmen der Einrichtungen, wenn Leistungsberechtigte einen Antrag auf Unterbringung im Einzelzimmer stellen. „Der Wegfall ist eine gute Sache. Wir leisten damit einen Beitrag zur Entbürokratisierung und können Einzelzimmeranträge nun schneller bearbeiten. Das entlastet die Betroffenen, unsere Verwaltung und die Einrichtungen gleichermaßen“, erklärte Bezirkstagspräsident Henry Schramm.

Träger von heilpädagogischen Tagesstätten haben mit dem heutigen Beschluss des Sozialausschusses des Bezirks Oberfranken die Möglichkeit, ihre Einrichtung an bis zu 35 Ferientagen zu öffnen. Dies führe zu einer spürbaren Entlastung von Eltern mit Kindern, die eine Behinderung oder ein Handicap haben, freute sich Bezirkstagspräsident Henry Schramm über die einstimmige Entscheidung. Nach der bisherigen Regelung wurden nur 20 Ferienöffnungstage vergütet.