Leserbrief: Gefährlicher Vorschlag (zu „FDP will Fahrradschutzstreifen“)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Seit Jahrzehnten ist bekannt, daß die Benutzung baulicher Radwege mit hohem Unfallrisiko verbunden ist. So verfünffacht sich – bei vergleichbarem Verkehrsaufkommen – die Zahl der Unfälle zwischen Fußgängern und Radfahrern, wenn letztere auf einem Radweg statt auf der Fahrbahn radeln. An Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten gibt es 50% mehr Unfälle zwischen Kraftfahrzeug und Fahrrad bei im Mittel schwereren Verletzungen.
Folgerichtig war die Radwegbenutzungspflicht im September 1997 grundsätzlich aus der StVO gestrichen worden.
Die Hoffnungen, daß Radeln auf Radfahr- und sogenannten „Schutzstreifen“ sicher wäre, erfüllten sich nicht. Kollisionen an den genannten Knotenpunkten sind zwar seltener als auf baulichen Radwegen, aber doch häufiger als auf der Fahrbahn ohne eigene Radlerspur. Hinzu kommt der unfallträchtige Irrglaube vieler Kraftfahrer, deren Markierung machte einen zusätzlichen Überholabstand entbehrlich.
Die Fakten sind bekannt. So ist kaum anzunehmen, die Bamberger FDP habe mit ihrem Vorschlag, einen „Schutzstreifen“ auf der Friedrichstraße anzulegen, die Sicherheit des Radverkehrs im Blick. Vielmehr trifft die Vermutung zu: Radler sollen, wie an vielen anderen Stellen Bambergs bereits umgesetzt, durch die Markierung veranlaßt werden, dichter am Fahrbahnrand zu radeln als es ihrer Sicherheit zuträglich ist (knapp ein Meter Seitenabstand ist von der Rechtsprechung vorgegeben). Dies verleitet wiederum Kraftfahrer, sie hauteng zu passieren, ohne daß den Radlern noch Ausweichraum verbliebe.
Der FDP-Vorschlag entspricht der bisherigen städtischen Verkehrspolitik: Sehenden Auges werden die Radler unter Inkaufnahme erheblicher Risiken zur Seite geräumt, um dem Autoverkehr vermeintlich Raum zu verschaffen. Dessen Inanspruchnahme wäre zwar regelwidrig – eine Ahndung nach bisherigen Erfahrungen indes nicht zu erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig
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