Tag der Kriminalitätsopfer: Über 28 Millionen Euro Entschädigung für Gewaltopfer in Bayern

Symbolbild Polizei

Mit insgesamt 28,7 Millionen Euro hat die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS, Sitz in Bayreuth) im Jahr 2018 Gewaltopfer in Bayern entschädigt. Das ZBFS hilft betroffenen Menschen aber nicht nur finanziell, sondern auch persönlich.

„Es ist wichtig, mit dem „Tag der Kriminalitätsopfer“ am 22. März auf die Situation der durch Kriminalität geschädigten Menschen aufmerksam zu machen“, so Dr. Norbert Kollmer, Leiter des ZBFS.

Die Folgen einer Gewalttat sind ganz unterschiedlich. Gewaltopfer, die einen Gesundheitsschaden erlitten haben, können beim ZBFS einen finanziellen Ausgleich erhalten, etwa für die Kosten der Heilbehandlung oder für die Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung.

Das ZBFS hat in einigen Regionalstellen „Schwerpunktstellen“ eingerichtet. So bearbeitet

  • die Regionalstelle in Bayreuth die Anträge nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) für Unter-, Mittel- und Oberfranken,
  • das Amt in Regensburg Fälle aus der Oberpfalz und aus Oberbayern,
  • die Dienststelle in Landshut Anträge aus Niederbayern und Schwaben.

„Wir haben hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten, um so auf verschiedene Szenarien reagieren zu können“, erklärt Thomas Kerner, Leiter der Abteilung für Opferentschädigung im ZBFS.

Darüber hinaus gibt es auch weiterhin in jedem Regierungsbezirk und damit „vor Ort“ besonders qualifizierte Fachkräfte, die Sonderbetreuer. Sie begleiten Bürgerinnen und Bürger persönlich durch das Antragsverfahren und können darüber hinaus auch den Kontakt zu Opferverbänden herstellen. „Viele Gewaltopfer überrascht es, dass es dieses kostenfreie, unbürokratische Angebot für sie gibt und sind dafür sehr dankbar“, erklärt Kerner.

Mehr Informationen zur Entschädigung von Gewaltopfern finden Sie unter www.zbfs.bayern.de/opferentschaedigung/gewaltopfer.