Blick über den Zaun: Weltneuheit auf dem Kornberg
Startschuss für Mountainbike-Park und Kornberghütte
Der Zweckverband Naherholungs- und Tourismusgebiet Großer Kornberg hat in seiner jüngsten Versammlung den Haushalt für das Jahr 2019 mit einem Gesamtvolumen von 6,9 Millionen Euro einstimmig beschlossen.
Damit stimmten die Verbandsmitglieder einer Investitionssumme von 5,7 Millionen Euro zu. Angestoßen werden damit zum Beispiel der Bau der Kornberghütte sowie eines Unterstellgebäudes für das Loipenspurgerät. Bereits im Sommer vergangenen Jahres hatte der Zweckverband das Marktredwitzer Büro Kuchenreuther mit den Planungen beauftragt. Für beide Gebäude sollen nun im nächsten Schritt Bauanträge gestellt werden.
Die Gesamtkosten für den Bau der Kornberghütte sowie des Unterstellgebäudes belaufen sich auf rund 1,4 Millionen Euro. Die Kornberghütte soll über LEADER mit 400.000 Euro, das Unterstellgebäude mit 70% der förderfähigen Kosten gefördert werden.
Für rund 1,6 Millionen Euro soll darüber hinaus ein interaktiver Mountainbike-Park mit Lernparcours und Pumptrack realisiert werden. Entsprechende Pläne für Trails mit einer Gesamtlänge von circa 10 km wurden bereits von der Firma absolutGPS in Leipzig angefertigt. Auch hier kann jetzt der Bauantrag sowie der Förderantrag mit einer Förderung in Höhe von 80% durch den Freistaat Bayern gestellt werden.
Weitere Investitionsmaßnahmen wie etwa die Wasserversorgung auf dem Kornberg (Baubeginn in diesem Jahr), der pädagogische Bewegungspark oder das Förderband („Zauberteppich“) werden in diesem Jahr realisiert bzw. gehen in die nächste Planungsphase.
Unterdessen wurde die naturschutzfachliche Untersuchung vom Büro Fröhlich & Sporbeck abgeschlossen. Unter Berücksichtigung von konfliktvermeidenden Maßnahmen sind durch das Vorhaben auf dem Großen Kornberg keine Tatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs 5 BNatSCHG (Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten) erfüllt, so das Fazit des Gutachtens. Das bedeutet: unter Berücksichtigung von Maßnahmen wie etwa einem umweltschonenden Baukonzept, Errichtung von Bauschutzzäunen für Raubtiere oder das Anbringen von Fledermausbrettern an neu errichteten Gebäuden, stellt das Vorhaben am Großen Kornberg keine Bedrohung für besonders geschützte Tier und Pflanzenarten dar.
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