FCE Bamberg: Wiederaufnahmeverfahren gegen Strafen erfolgreich
Punktabzug zurückgenommen und Geldstrafe verringert
Fußball Landesligist FC Eintracht Bamberg 2010 atmet auf. Das Sportgericht Bayern unter Vorsitz von Dr. Christoph Kern (Augsburg) hat jetzt die im November 2018 gegen den FCE verhängte Strafe wegen mehrfacher Verletzung der Platzdisziplin in Form von Zuschauerfehlverhalten reduziert. Im vom FC Eintracht Bamberg beantragen Wiederaufnahmeverfahren wurde der Punktabzug zurückgenommen und die ausgesprochene Geldstrafe von ursprünglich 3.000 Euro auf 1.000 Euro reduziert. Das hat der Bayerische Fußball-Verband am 11. März bekanntgegeben. Möglich war dies, da der FCE die Täter identifizieren konnten, die im vergangenen Jahr im Auswärtsspiel beim SC 04 Schwabach für tätliche Übergriffe im Zuschauerbereich, einen versuchten Platzsturm und einen Bierbecherwurf auf einen Schiedsrichter-Assistenten verantwortlich waren. Zudem wurden die Namen der Täter durch den FC Eintracht Bamberg dem Sportgericht genannt. Bestehen blieb die Auflage, ein Heimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen. Diese erfüllte der Klub am vergangenen Wochenende (9. März) beim Heimspiel gegen den TSV Neudrossenfeld (0:1). Im neu aufgerollten Verfahren konnte der FC Eintracht gegenüber dem Sportgericht Bayern rechtssicher darlegen, dass die Täter für die gegen den Verein verhängte Geldstrafe in Regress genommen werden. Zudem sprach der Klub gegen die ermittelten Täter Stadionverbote aus und legte für die noch ausstehenden Spiele der Rückrunde ein überarbeitetes Sicherheitskonzept vor, das durch das Sportgericht Bayern geprüft und akzeptiert wurde. Vorstandsvorsitzender Jörg Schmalfuß und dessen Vorstandskollegen „sind glücklich, dass die Bemühungen, den sportlichen Schaden des Punktabzugs abzuwenden, erfolgreich waren. Das Geisterspiel am Samstag stellt trotzdem einen nicht unerheblichen Umsatzverlust dar. Jetzt jedoch blicken wir in die Zukunft und freuen uns auf ein spannendes Aufstiegsrennen, mit positiven Emotionen auf den Zuschauerrängen.“
In seiner Urteilsbegründung schrieb das Sportgericht Bayern: „Insgesamt gesehen hat der FC Eintracht Bamberg 2010 in anerkennenswerter Art und Weise nicht unerhebliche Anstrengungen getätigt, um – auch in Form einer klaren Distanzierung nebst medialer Aufbereitung – den erlittenen Imageverlust des Fußballsports durch die verfahrensgegenständlichen Vorfälle wiedergutzumachen. Diese erfolgreichen Maßnahmen rechtfertigen es, den verhängten Punktabzug im Nachgang entfallen zu lassen. Anhand des erarbeiteten Sicherheitskonzepts besteht zudem die berechtigte Hoffnung, dass es zukünftig zu keinen weiteren Ausschreitungen kommen wird.“ Auch Verbandsanwalt Christian Schödel hatte im Rahmen seiner Stellungnahme die Bemühungen des FC Eintracht Bamberg 2010 anerkannt und sich für eine deutliche Strafmilderung ausgesprochen.
Mit dem FC Eintracht Bamberg 2010 hat nach dem VfB Eichstätt zum zweiten Mal ein Verein von der beim Verbandstag im Mai 2018 beschlossenen Möglichkeit einer Wiederaufnahme eines bereits abgeschlossenen sportgerichtlichen Verfahrens Gebrauch gemacht. Die Delegierten hatten sich im Mai 2018 in Bad Gögging dafür ausgesprochen, die Aufklärungsarbeit der unabhängigen bayerischen Sportgerichte bei Vorfällen jeglicher Art ganz klar „täterorientiert“ auszurichten und die Täter für ihr Fehlverhalten zur Rechenschaft zu ziehen. Gelingt es, die Täter zu identifizieren bzw. engagiert sich ein bereits identifizierter Täter als Wiedergutmachung nachweislich über das normale Maß hinaus ehrenamtlich für Sport- oder Sozialprojekte, können die Sanktionen gegen die Vereine reduziert werden.
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