Online ist online: Schüler verbreiten Nacktfotos

Symbolbild Polizei

OBERFRANKEN. Fast jedes Kind hat ein Handy – spätestens mit dem Wechsel zur weiterführenden Schule handelt es sich dabei meist um ein Smartphone mit Internetzugang. Das birgt Gefahren. Dies zeigt ein aktueller Fall an einer oberfränkischen Realschule: Eine Fünftklässlerin verschickte über die App Snapchat Nacktfotos von sich an einen Jugendlichen – und die Bilder machten die Runde.

„Bilder, die einmal versendet sind, lassen sich nicht wieder zurückholen“, sagt Katrin Schamel, Präventionsbeauftragte im Polizeipräsidium Oberfranken. Dies gilt nicht nur für WhatsApp oder Facebook, sondern auch für Snapchat, einer App, bei der die versendeten Schnappschüsse eigentlich nach zehn Sekunden wieder verschwinden sollten und sogenannte Stories nach 24 Stunden. Denn per Bildschirmscreen kann jedes Foto blitzschnell abfotografiert, gespeichert und weiterverbreitet werden.

Offiziell ist Snapchat ab 13 Jahren zugelassen – die Schülerin, deren Bilder im aktuellen Fall an ihrer eigenen Schule und wohl auch darüber hinaus verbreitet wurden, ist aber jünger. Auch beim Nachrichtendienst WhatsApp, der offiziell ab 16 Jahren zugelassen sind, sind die meisten Kinder zu finden, sobald sie ein Handy haben.

Elternaufsicht ist auch beim Handy gefragt

Eltern, die ihren Kindern den Zugang zu einem internetfähigen Telefon erlauben, sollten ihre Kinder deshalb unbedingt ganz genau und immer wieder auf die Gefahren hinweisen, die damit verbunden sind. Generell gelte, dass Kinder und Jugendliche auf allzu private Bilder verzichten sollten, denn Aufnahmen, die einem hinterher unangenehm sein könnten oder sogar schaden, haben im Netz nichts zu suchen – auch wenn sie kurzfristig vielleicht für viele Smileys, Daumen-hoch oder Likes führen. Denn „online ist online“, sagt Katrin Schamel: „Einmal veröffentlichte Bilder können nicht mehr eingefangen werden.“

Den aktuellen Fall meldete der Schulleiter der Polizei – Lehrer waren auf die Problematik aufmerksam geworden, weil das Mädchen begann, sich vor Verzweiflung selbst zu verletzen. Mehrere Telefone wurden beschlagnahmt, der Straftatbestand der Verbreitung von Kinderpornographie steht im Raum.

Die Polizei rät deshalb:

  • Weisen Sie Ihre Kinder genau auf die Gefahren des Internets hin. Sie sollten keine privaten Bilder im Internet versenden und keine Bilder von anderen weiterleiten.
  • Kursieren Bilder online, die einem unangenehm sind, können Eltern oder Jugendliche selbst diese dem Betreiber sowie Stellen wie jugendschutz.net oder internet-beschwerdestelle.de melden.
  • Melden Sie sich in schweren Fällen bei der Polizei.