Sperrzone für Blauzungenkrankheit in Teilen des Landkreises Forchheim

Die Gemeinden Hallderndorf, Heroldsbach, Hausen, Forchheim, Poxdorf, Effeltrich, Langensendelbach, Hetzles, Neunkirchen a. Brand, Dormitz und Kleinsendelbach wurden mit Wirkung vom 27.02.2019 zur Sperrzone wegen Blauzungenkrankheit erklärt. Grund für die Errichtung der Sperrzone ist die Feststellung der Seuche in einem Rinderbestand im Rems-Murr-Kreis in Baden Württemberg.

Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Erkrankung. Sie wird durch Stechmücken, sogenannte Gnitzen übertragen. Empfänglich sind alle Wiederkäuer, aber auch die Neuweltkamele wie Lamas und Alpakas. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich, vor allem bei Schafen richtet sie jedoch erheblichen Schaden an. Daher ist sie als Tierseuche auch beim Veterinäramt anzeigepflichtig.

Empfängliche Tiere dürfen nur noch unter bestimmten Bedingungen aus der Sperrzone verbracht werden. Der jeweils aktuelle Stand für ganz Bayern ist auf der Internetseite https://www.lgl.bayern.de/ veröffentlicht.