Städtebauliche Neuordnung für Teilbereich der ehemaligen Röhrenseekaserne in Bayreuth

Die Planunterlagen liegen ab 4. März im Rathaus aus und können auch online eingesehen werden

Im Planungsamt der Stadt Bayreuth liegen ab Montag, 4. März, die Planunterlagen für eine städtebauliche Neuordnung des südlichen Teilbereichs der ehemaligen Röhrenseekaserne öffentlich aus. Die Planunterlagen können bis zum 5. April im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 9. Obergeschoss, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden. Sie stehen zudem während der Auslegungsfrist auf der städtischen Homepage www.bayreuth.de zur Verfügung.

Der Planbereich befindet sich im Strukturwandel. Während die Flächen nördlich des Geltungsbereiches weiterhin industriell genutzt werden, haben sich südlich davon Gewerbebetriebe angesiedelt, die das Wohnen nicht wesentlich stören. An der Pottensteiner Straße befindet sich das große Areal eines ehemaligen Betriebes des Heizungs- und Lüftungsbaus in einer Phase der Zwischennutzung und soll wegen der günstigen Lage am Bürgerpark Röhrensee vom einstigen Industriestandort zum Wohngebiet umgewidmet werden. Unter Beachtung der immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen sollen Teilflächen des Gewerbegebietes westlich der Pottensteiner Straße und südlich der Justus-Liebig-Straße in ein urbanes Gebiet umgewidmet werden.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung Ende Januar der vorliegenden Planung zugestimmt und die Verwaltung mit den weiteren planungsrechtlichen Schritten beauftragt. Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern und sie zu erörtern. Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und mittwochs zusätzlich von 14 bis 18 Uhr für Auskünfte zur Verfügung. Stellungnahmen zur Planung können schriftlich und mündlich zu Protokoll abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.