Landratsamt Bayreuth: Dienst am Faschingsdienstag
Am Faschingsdienstag, den 05.03.2019, ist das Landratsamt Bayreuth ab 10.30 Uhr für den Parteiverkehr geschlossen (Annahme Kfz-Zulassung bis 10.00 Uhr). Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre für Dienstagnachmittag geplanten Vorsprachen entsprechend zu verlegen.
Am Aschermittwoch stehen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dienstleistungszentrums zu den üblichen Öffnungszeiten wieder gerne zur Verfügung.
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