Stadt Bayreuth plant Neuauflage des Fütterungsverbots für Tauben
Haupt- und Finanzausschuss wird sich in seiner kommenden Sitzung mit dem Thema befassen
In vielen Städten hat sich ein wachsender Bestand verwilderter Haustauben zum hygienischen Problem entwickelt. In Bayreuth wurde bereits Mitte der 1990er Jahre ein Fütterungsverbot für Tauben erlassen. Nach 20 Jahren ist die entsprechende Verordnung inzwischen aber abgelaufen. Die Beschwerden über eine Taubenplage vor allem in der Innenstadt nehmen zu. Der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrats wird sich daher in seiner kommenden Sitzung am Mittwoch, 20. Februar, ab 16 Uhr, mit einem neuerlichen Fütterungsverbot befassen.
Das Hauptproblem eines wachsenden Bestandes an Stadttauben liegt in der Verschmutzung der Fassaden von Häusern und Denkmälern mit Taubenkot. Der Vermehrung der Vögel sollte daher kein weiterer Vorschub geleistet werden. Durch das Anfüttern der Tiere und durch bewusst geschaffene Nistmöglichkeiten etwa auf Fenstersimsen kommt es nach den Erfahrungen der Stadtverwaltung in bestimmten innerstädtischen Bereichen zu erheblichen Beeinträchtigungen des Stadtbildes und zu einer verstärkten Zunahme des Taubenbestandes. Dem will die Stadt nun mit einer neuerlichen Verordnung entgegenwirken. Die endgültige Entscheidung zum Fütterungsverbot und der Möglichkeit, Bußgelder bis zu 1.000 Euro zu verhängen, fällt im Gesamtstadtrat.
Ebenfalls auf der Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses steht die Neufassung der sogenannten Plakatierverordnung. Außerdem werden die Ausschussmitglieder über die Freigabe von Mitteln im Vorgriff auf den Finanzhaushalt 2019 in Höhe von mehr als 6,1 Millionen Euro entscheiden. Damit können geplante Investitionsmaßnahmen fortgesetzt und wichtige Beschaffungen vorgenommen werden.
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