Universität Bayreuth: Prof. Dr. Stefan Leible als Universitätspräsident wiedergewählt
Die Universität Bayreuth hat ab dem 1. Juli 2019 einen neuen Präsidenten, wobei der ‚alte‘ auch der neue ist: Hochschulrat und Senat der Universität Bayreuth haben heute, 31. Januar 2019, in einer gemeinsamen Sitzung Universitätspräsident Prof. Dr. Stefan Leible mit deutlicher Mehrheit in seinem Amt bestätigt. Am 1. Juli 2019 tritt er erneut das Amt an. Der 55-Jährige setzte sich im ersten Wahlgang gegen die Mitbewerberin, Prof. Dr. Manuela Pietraß, durch und erhielt die erforderliche Stimmenmehrheit beider Wahlgremien. Die Wahl war turnusgemäß fällig, weil sich die sechsjährige Amtszeit von Leible dem Ende neigt.
„Ich freue mich sehr über das erneut in mich gesetzte Vertrauen und die Möglichkeit, dieser wunderbaren Universität weitere sechs Jahre in diesem Amt dienen zu dürfen“, erklärt der wiedergewählte Universitätspräsident Prof. Dr. Stefan Leible.
Dr. Adalbert Weiß, ehemaliger Amtschef des bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und heutiger Vorsitzender des Hochschulrats der Universität Bayreuth, beglückwünschte Leible zur Wiederwahl als Präsident der Universität Bayreuth. „Der Sieg über eine höchst respektable Gegenkandidatin, die sich ausgezeichnet präsentiert hat, dokumentiert die hohe Anerkennung und das Vertrauen, das sich Professor Leible während seiner ersten Amtszeit als Präsident erworben hat. Ich freue mich auf die Fortsetzung der vertrauensvollen und erfolgreichen Zusammenarbeit für eine weitere Amtsperiode.“
Außerdem dankte Weiß Prof. Dr. Manuela Pietraß für ihre Bereitschaft, sich gegen einen amtierenden Präsidenten zur Wahl zu stellen: „Frau Professorin Pietraß war mit ihren klar strukturierten Aussagen zur strategischen Weiterentwicklung der Hochschule sowie mit ihren Vorstellungen zum Führungsstil eine Gegenkandidatin auf Augenhöhe mit guten Qualitäten für ein Präsidentenamt.“ Für ihren weiteren Lebensweg wünscht der Vorsitzende Prof. Pietraß im Namen des Hochschulrats den verdienten Erfolg.
‚UBT 2025‘
In einer hochschulöffentlichen Veranstaltung am 23. Januar 2019, bei der sich die Bewerber um das Präsidentenamt vorstellten, skizzierte Leible unter der Überschrift ‚UBT 2025‘ seine Ziele für eine „kleine, aber feine“ Universität Bayreuth, die weiterhin „Qualität über Quantität“ stellt. Die Universität Bayreuth, so Leible, ist ein Freiraum für kreatives Denken, ein Platz für Mutige, ein Innovationsmotor und sie bietet ein vorzügliches Lebensumfeld.
Als größte Herausforderungen für die nächsten Jahre nannte Leible den Aufbau des Campus Kulmbach, die Einrichtung des Medizincampus Oberfranken, den Aufbau des Bayerischen Zentrums für Batterietechnik (BayBatt), die Integration des Exzellenzclusters ‘Africa Multiple‘ und die Etablierung eines ‚Instituts für Entrepreneurship & Innovation‘. Als vordringliche Aufgabe für alle Vorhaben bezeichnete Leible die Sicherung der Finanzströme. Für die Umsetzung des ‚Struktur- und Entwicklungsplans 2025‘ hob Leible insbesondere die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Gewinnung von jungen Spitzenwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern sowie die Digitalisierung der Lehre hervor. Mit einem ‚Humboldt Centre of International Excellence‘ will Leible u.a. die Internationalität und Exzellenz der Forschung an der Universität Bayreuth stärken. Um die Kommunikation auf dem Campus weiter voranzutreiben, plant Leible, beispielsweise einen ‚Faculty Club‘ zu errichten als einen Ort der Begegnung außerhalb des Fakultätsalltags, zur Vernetzung über Fakultätsgrenzen hinweg auch mit Alumni – kurz als einen „Ort, an dem Zukunft gedacht wird“.
Biografisches des ‚alten‘ und neuen Universitätspräsidenten Stefan Leible
Das Amt des Universitätspräsidenten hat Prof. Dr. Stefan Leible seit 1. Juli 2013 inne. Mit ihm war erstmals ein Bayreuther Absolvent an die Spitze dieser Universität gewählt worden. Der Norddeutsche, Leible kommt ursprünglich aus dem holsteinischen Bad Schwartau, hatte sich damals bewusst für ein Studium im oberfränkischen Bayreuth entschieden, denn hier konnte er ‚Jura mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung‘ (WiwiZ) studieren. Als einzige Hochschule in Deutschland bietet die Universität Bayreuth den Erwerb des Zusatzabschlusses ‚Wirtschaftsjurist‘ an, wobei ‚Wirtschaftsjurist Bayreuther Prägung‘ zu einem wohlklingenden Markennamen geworden ist. „Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth hat einen exzellenten Ruf, damals wie heute“, sagt Leible. Von ‚oberfränkischer Provinz’ will er nichts hören: „Von Anfang an habe ich mich hier auf dem Campus zu Hause gefühlt, die Stadt und die Universität Bayreuth sind für mich ein gutes Stück Heimat“, berichtet Leible. Seiner Universität – die er als „klein, aber fein“ beschreibt und an der er studierte, promovierte und sich habilitierte – fühlt er sich emotional auf besondere Weise verbunden. Der 55jährige Hochschullehrer lebt gern in Bayreuth, gemeinsam mit seiner Frau, die hier als Rechtsanwältin arbeitet, und mit der er zwei mittlerweile erwachsene Söhne hat.
Leible hat die Universität Bayreuth zum Ausgangspunkt seines wissenschaftlichen Werdegangs gemacht und kehrte 2006 – nach Referendariat, Promotion (1995) und Habilitation (2001) sowie nach fünf Jahren als Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena – an seine Alma Mater zurück. Als Inhaber des Bayreuther Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie als Direktor der Forschungsstelle für Wirtschafts- und Medienrecht sowie der Forschungsstelle für deutsches und europäisches Lebensmittelrecht und als stellvertretender Direktor der Forschungsstelle für Nahrungsmittelqualität sammelte er Erfahrung in leitenden Positionen und interdisziplinären Arbeitsfeldern. Zusätzlich zu seiner wissenschaftlichen Tätigkeit in Forschung und Lehre hat sich Leible von 2010 bis 2013 als Vizepräsident für Internationale Beziehungen und Außenkontakte in die Arbeit zur Leitung der Universität Bayreuth eingebracht und war aktiv an der Erarbeitung der Struktur- und Entwicklungsplanung beteiligt. 2013 wurde er von Hochschulrat und Senat für eine Amtszeit von sechs Jahren als Universitätspräsident gewählt und jetzt in seinem Amt bestätigt.
Informationen zu den Aufgaben der Präsidentin / des Präsidenten sowie zum Wahlprozedere
Die Präsidentin / der Präsident vertritt die Universität nach außen und führt den Vorsitz in der Hochschulleitung, die sich an der Universität Bayreuth aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, vier Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten und der Kanzlerin oder dem Kanzler zusammensetzt. Sie oder er gibt Initiativen zur Entwicklung der Universität und entwirft die Grundsätze der hochschulpolitischen Zielsetzungen. Die Präsidentin / der Präsident ist Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter des wissenschaftlichen Personals und übt das Hausrecht aus. Die Amtszeit der Präsidentin / des Präsidenten der Universität Bayreuth beträgt sechs Jahre; Wiederwahl ist über zwölf Jahre hinaus möglich.
Zur Präsidentin / zum Präsidenten kann bestellt werden, wer der Hochschule als Professorin / als Professor angehört oder eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und auf Grund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist (Art. 21 Abs. 2 BayHSchG).
Die Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Präsidentin / des Präsidenten ergeben sich aus den Art. 20 ff. des Bayerischen Hochschulgesetzes und der Grundordnung der Universität Bayreuth vom 25. Juni 2007 in der geltenden Fassung. Das Wahlverfahren richtet sich nach § 3 Abs. 7 der Grundordnung. Für die Wahl gilt folgendes Verfahren (Auszug): Der Senat beschließt im Einvernehmen mit dem Hochschulrat spätestens ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit der amtierenden Präsidentin / des amtierenden Präsidenten eine Ausschreibung. Die Bewerbungen müssen schriftlich erfolgen. Senat und Hochschulrat wählen in gemeinsamer Sitzung, jedoch in getrennten Wahlgängen. Gewählt ist, wer sowohl im Senat als auch im Hochschulrat die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder erhält. Erhält in zwei Wahlgängen keiner der Kandidatinnen und Kandidaten die Mehrheit im Senat und im Hochschulrat, so wird die Präsidentin / der Präsident vom Hochschulrat in einem dritten Wahlgang mit der Mehrheit der Mitglieder gewählt. Die Durchführung der Wahl der Präsidentin / des Präsidenten obliegt der Kanzlerin / dem Kanzler als Wahlleiter. Für die Annahme der Wahl hat die / der Gewählte eine Woche Zeit; die Bestätigung muss schriftlich erfolgen.
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