Anmeldungen in Bayreuths Krippen, Kindergärten, Horten und Kinderhäusern muss bis 19. Februar erfolgen
Die Anmeldefrist für das neue Betreuungsjahr endet
Am 19. Februar endet die Anmeldefrist für das kommende Betreuungsjahr in allen Bayreuther Krippen, Kindergärten, Schülerhorten und Kinderhäusern. Hierauf weist das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Integration hin. Die Anmeldung muss persönlich und direkt in den Kindertageseinrichtungen erfolgen. Dort liegen entsprechende Vordrucke aus. Die Anmeldung ist für alle Kinder vorgesehen, die in der Stadt Bayreuth gemeldet sind und die für den Zeitraum ab September dieses Jahres erstmals einen Betreuungsplatz benötigen oder gegebenenfalls einen Wechsel anstreben.
Alle Anmeldungen werden unabhängig von der Reihenfolge gleichwertig behandelt, auch wenn sich Eltern erst mit dem Ende der Anmeldefrist melden. Wer eine Einrichtung näher besichtigen möchte, sollte jedoch vorher einen Termin mit der Leiterin vereinbaren. Das Jugendamt empfiehlt, die Besichtigung und das persönliche Gespräch mit der Leiterin nicht nur auf eine Einrichtung zu beschränken. Nur am Dienstag, 19. Februar, ist eine Besichtigung von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr ohne Terminabsprache möglich.
Das Jugendamt weist darauf hin, dass Eltern ihr Kind unbedingt ausschließlich in ihrer Wunscheinrichtung schriftlich anmelden und dabei auf dem Anmeldebogen ergänzend Alternativen und deren Rangfolge festlegen sollten. Weitere Kindertagessstätten anzugeben ist ratsam, weil es in verschiedenen Stadtteilen und auch im Krippenbereich zu Engpässen kommen kann. Die Information der alternativ genannten Einrichtungen erfolgt automatisch durch diejenige Kindertagesstätte, bei der man sich schriftlich angemeldet hatte. Im Zuge der Platzvergabe und -verteilung wird im Falle einer Absage versucht, einen Platz in einer der genannten Alternativeinrichtungen zur Verfügung zu stellen oder den Eltern weitere Möglichkeiten aufzuzeigen. Über freie Kapazitäten können auch die Leiterinnen nach Abstimmung mit dem Jugendamt ab Mitte März Auskunft geben.
Betreuung durch qualifizierte Tagesmütter
Eine weitere Möglichkeit der Betreuung speziell für Kinder unter drei Jahren bieten die qualifizierten Tagesmütter der Stadt Bayreuth. Die Vorzüge dieser Betreuungsform liegen in einer familiennahen, individuellen Betreuung durch die Tagesmutter als feste Bezugsperson in einer kleinen, überschaubaren Kindergruppe. Die Elternbeiträge sind denen der Krippen angepasst. Die Buchungszeit erfolgt in Absprache mit der Tagesmutter. Für Beratung und Vermittlung steht die Vermittlungsstelle für Tagesmütter der Stadt Bayreuth im Amt für Kinder, Jugend, Familie und Integration, Telefon 0921 251283, zur Verfügung.
Weiterführende Informationen im Internet
Die Stadt Bayreuth unterhält gemeinsam mit zahlreichen Trägern für alle Altersstufen ein differenziertes und qualitativ hochwertiges Angebot. Die Kindertagesstätten berücksichtigen dabei unterschiedlichen Bedarfe und Interessen, zum Beispiel in Form spezieller pädagogischer Schwerpunkte oder bei der Betreuung behinderter Kinder. Interessierte Eltern werden gebeten, sich über die Details, Rahmenbedingungen und Öffnungszeiten direkt in den Einrichtungen, im Internet unter https://familien-in-bayreuth.de/betreuung-beteiligung/kindertagesbetreuung/ – dort kann man auch das Anmeldeformular aufrufen – sowie im Amt für Kinder, Jugend, Familie und Integration, Telefon 0921 251647, zu informieren.
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