Melanie Huml: Statement zu St.-Getreu-Straße Bamberg
St.-Getreu-Straße: Gespräch mit den Anwohnern intensivieren
Mit einem Plädoyer für eine bessere Abstimmung mit den Anwohnern, schaltet sich die Bamberger Landtagsabgeordnete Staatsministerin Melanie Huml (CSU) in die Diskussion um die Erschließung der St.-Getreu-Straße ein. „Vor endgültigen Beschlüssen sollte erneut das Gespräch mit den betroffenen Bürgern gesucht und die Möglichkeiten einer einvernehmliche Lösung geprüft werden“, appelliert Huml an die Stadt Bamberg. Das Argument, dafür reiche die Zeit nicht aus, lässt die Abgeordnete nicht gelten.
„Richtig ist, dass der Landtag vor drei Jahren, im Februar 2016, eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen hat. Darin wurde auch festgelegt, dass ab April 2021 für sogenannte Altanlagen kein Erschließungsbeitrag mehr erhoben werden darf, wenn seit Beginn der erstmaligen technischen Herstellung 25 Jahre vergangen sind“, erklärt Huml.
Allerdings seien die Kommunen mit der Gesetzesänderung nicht dazu verpflichtet worden, alle betroffenen Straßenerschließungsmaßnahmen bis zur festgesetzten Frist tatsächlich abzuschließen. Wenn es sich hierbei um eine abgewogene und nachvollziehbare Entscheidung handelt, müssten Gemeinden auch nicht mit Beanstandungen rechnen.
Der Bayerische Landtag habe diese Gesetzesänderung auch im Sinne der Planungssicherheit der Anwohner getroffen, führt die Ministerin weiter aus, denn: „Wer ein Haus in einem neu erschlossenen Gebiet baut, muss die auf ihn zukommenden Kosten auch kalkulieren können. Wenn sich eine Gemeinde mit einer Baumaßnahme jahrzehntelang Zeit lässt, bedeutet das für die Anwohner, dass sie jahrzehntelang nicht wissen, wann sie hierfür welchen Erschließungsbeitrag zahlen müssen. Diese Hängepartie wollten wir zumindest zeitlich befristen.“
Fast drei Jahre sind seit der Fristsetzung durch den Bayerischen Landtags vergangen. „Diese Zeit hätte gut für einen intensiven Austausch mit den Anwohnern genutzt werden können“, findet Melanie Huml. Im Vorfeld der Sitzung des Bau- und Werksenats hatten sich Anwohner mit konkreten Änderungsvorschlägen an den Oberbürgermeister gewandt. Doch eine Bürgerinformationsveranstaltung fand erst einen Tag vor der Beschlussfassung statt.
Die in der Mitteilung erwähnte Gesetzesänderung finden Sie online unter:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/2016/03/gvbl-2016-03.pdf#page=8
Ergänzend dazu finden Sie Hintergrundinformationen auf der Homepage des Bayerischen Innenministeriums.
1) Mitteilung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes am 25.02.2016:
https://www.stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2016/160225kag/
2) Erläuterungen zum Vollzug des Gesetzes (PDFs linke Spalte):
https://www.stmi.bayern.de/kub/komfinanzen/abgabenrecht/index.php
3) Eine Klarstellung, dass Kommunen nicht verpflichtet sind, von ihrem Erschließungsbeitragsrecht Gebrauch zu machen, finden Sie konkret in folgendem Dokument (S.33 unterstrichene Passage):
https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/kub/vollzug_kommunalabgabengesetz.pdf
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