Stadt Bayreuth zur Europawahl: Hinweise für ausländische Unionsbürger
Am 26. Mai findet die Europawahl 2019 statt, dann werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. An der Wahl können auch Staatsangehörige aus den übrigen EU-Mitgliedsstaaten teilnehmen, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens drei Monate in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen EU-Mitgliedsstaaten eine Wohnung haben oder sich mindestens seit dieser Zeit dort gewöhnlich aufhalten.
Stimmberechtigt ist, wer in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, die aufgrund eines Antrags bereits bei der Europawahl 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen wurden, müssen keinen neuen Antrag mehr stellen. Wer hingegen bei früheren Wahlen (1979 bis 1994) in ein Wählerverzeichnis eingetragen war, muss für seine Teilnahme an der Wahl 2019 einen erneuten Antrag stellen. Auch nach einem Wegzug ins Ausland und einem erneuten Zuzug in die Bundesrepublik ist ein neuer Antrag erforderlich. Antragsformulare und weiterführende Informationen können beim Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, angefordert werden.
Für Wahlbewerber aus EU-Mitgliedsstaaten gilt, dass sie ebenfalls das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Staatangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes besitzen müssen. Außerdem dürfen sie weder in der Bundesrepublik, noch in dem EU-Mitgliedsland, dem sie angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.
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