Welt-Braille-Tag – Leistungen für blinde und sehbehinderte Menschen in Bayern
Die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS, in Bayreuth) gewährt blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen mit dem Bayerischen Blindengeld finanzielle Unterstützung. Aktuell bekommen mehr als 14.000 Menschen zum Ausgleich ihrer Mehraufwendungen, die sie aufgrund ihrer Behinderung haben, diese Leistung. Das Bayerische Blindengeld beträgt aktuell 610 Euro im Monat.
Vom Schicksal besonders hart getroffen sind taubblinde Menschen. Sie erhalten das doppelte Blindengeld, monatlich 1.220 Euro. In Bayern sind rund 370 Menschen taubblind.
Seit 1. Januar 2018 erhalten auch hochgradig sehbehinderte und taubsehbehinderte Menschen Hilfe. Sehbehinderte Menschen können 183 Euro, taubsehbehinderte Menschen 366 Euro pro Monat als Unterstützung erhalten.
„Die selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wird mit dem Blindengeld wesentlich gefördert“, sagt Dr. Norbert Kollmer, Präsident des ZBFS und ergänzt: „Gleichzeitig ist der Welt-Braille-Tag aber auch wichtig, um auf die besondere Situation von Menschen mit Sehbehinderung aufmerksam zu machen.“
Der Welt-Braille-Tag am 4. Januar erinnert an den Erfinder der nach ihm benannten ertastbaren Punktschrift. Vor 210 Jahren war der Geburtstag des Franzosen Louis Braille. Die Brailleschrift stellt einen Meilenstein für die Selbständigkeit bei Verlust des Sehvermögens dar, denn mit ihrer Hilfe können blinde Menschen selbst Texte erfassen und erstellen.
Mehr Informationen zum Bayerischen Blindengeld finden Sie unter www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/blindengeld.
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