Bayreuther Wählerverzeichnis für Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ kann eingesehen werden
Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“, bekannt auch unter der Kurzbezeichnung „Rettet die Bienen!“, läuft vom 31. Januar bis 13. Februar. Das hierfür erforderliche Wählerverzeichnis der Stadt Bayreuth kann am Freitag, 11. Januar, von 7.30 Uhr bis 12 Uhr, sowie am Montag/Dienstag, 14./15. Januar, jeweils von 7.30 Uhr bis 16 Uhr, im Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, Zimmer 306, eingesehen werden. Der Zugang ist barrierefrei.
Stimmberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Zur Eintragung in die Liste für das Volksbegehren ist nur zugelassen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Eintragungsschein hat und stimmberechtigt ist. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Freitag, 11. Januar, bis spätestens Dienstag, 15. Januar, schriftlich oder am Freitag,11. Januar, sowie Montag/Dienstag, 14./15. Januar, durch Erklärung zur Niederschrift im Einwohner- und Wahlamt Einspruch einlegen.
Wer einen Eintragungsschein hat, kann sich in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen. Eine briefliche Eintragung ist nicht möglich. Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen und stimmberechtigt ist. Ein Eintragungsschein kann bis zum Ende der Eintragungsfrist, 13. Februar, 20 Uhr, im Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth schriftlich oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden.
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