Ermittlungen im Fall Peggy – Tatverdächtiger aus der Untersuchungshaft entlassen

Symbolbild Polizei

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bayreuth und des Polizeipräsidiums Oberfranken

BAYREUTH. Das Amtsgericht Bayreuth hat heute im Wege der Abhilfeentscheidung auf die Beschwerde des Beschuldigten hin den Haftbefehl gegen den 41-jährigen Tatverdächtigen, der vom Ermittlungsrichter am 10.12.2018 erlassen worden war, aufgehoben und den Mann aus der Untersuchungshaft entlassen.

Das Amtsgericht hat einen dringenden Tatverdacht verneint, da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden könne, das Spurenbild am Ablageort zwar den Verdacht der Verbringung der Leiche, aber nicht ein vorausgegangenes Tötungsdelikt begründe und da weitere Ermittlungsergebnisse, wie etwa Aussagen anderer Personen, keinen dringenden Tatverdacht für eine Sexualstraftat oder ein Tötungsdelikt zum Nachteil von Peggy Knobloch begründen würden.

Die Staatsanwaltschaft Bayreuth wird die Begründung des Beschlusses und die Rechtslage eingehend überprüfen und entscheiden, ob eine Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen sein wird. Hierbei wird auch die Frage, ob die Befragung des Beschuldigten entgegen der Rechtsmeinung des Ermittlungsrichters im Beschluss vom 24.12.2018 angesichts des Verlaufs der Vernehmung im September 2018 ohne Verteidiger erfolgen durfte, von Bedeutung sein.

Weitergehende Auskünfte können im nichtöffentlichen Haftprüfungsverfahren derzeit nicht erteilt werden.