Universität Bayreuth erhält DHV-Gütesiegel: Berufungsverhandlungen sind „transparent und fair“
Die Universität Bayreuth hat das Gütesiegel des Deutschen Hochschulverbands (DHV) für faire und transparente Berufungsverhandlungen erhalten. Nur drei Universitäten im Freistaat dürfen sich damit schmücken. „Unsere Berufungsverhandlungen sind gekennzeichnet durch klare Prozesse, die stets weiterentwickelt und angepasst werden. Dass ein Berufungsverfahren transparent sein muss, ist Grundüberzeugung der Hochschulleitung in Bayreuth“, erklärt Universitätspräsident Prof. Dr. Stefan Leible dazu.
„Das DHV-Gütesiegel dient Universitäten als kritischer Begleiter. Es legt Stärken und Schwächen offen und gibt darüber hinaus wichtige Anstöße für die Fortentwicklung des Berufungsmanagements“, erklärte der Präsident des DHV, Professor Dr. Bernhard Kempen, heute bei der Übergabe der Urkunde in Bayreuth. „Dieses Gütesiegel des Hochschulverbands freut uns und ist Ansporn zugleich; denn es ist auch eine Selbstverpflichtung, weiterhin diese hohen Standards einzuhalten und möglichst noch auszubauen“, sagt Uni-Präsident Leible und betont: „Das Siegel wird sicherlich hilfreich sein, die besten Köpfe an die Uni Bayreuth zu bringen. Das ist vor allem vor dem Hintergrund des Aufbaus der Fakultät VII, des Medizincampus Oberfranken und von BayBatt sowie dem damit verbundenen hohen Bedarf an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wichtig.“
Der Deutsche Hochschulverband – die bundesweite Berufsvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit mehr als 31.000 Mitgliedern – hat festgestellt: Berufungsverhandlungen an der Universität Bayreuth „zeichnen sich durch kurze Wege und deutlich zum Ausdruck kommende Wertschätzung aus. Verhandlungen mit dem Rufinhaberinnen und -inhabern verlaufen zügig und werden vom Kanzler und Präsidenten unabhängig von der Besoldungsgruppe als Chefsache behandelt.“ Das „sehr angenehme und konstruktive Verhandlungsklima bei Gesprächen werde von allen Beteiligten positiv hervorgehoben“. Weiter heißt es in der Begründung: „Die Bayreuther Berufungsangebote sind zudem in der Regel sowohl in der Ausstattung als auch in der Besoldung gut bis sehr gut. Für Neuberufene existieren vielfältige Unterstützungsangebote. Hierzu gehören neben Workshops und Willkommensveranstaltungen auch gute Fortbildungsmöglichkeiten. Um die Vereinbarkeit von wissenschaftlichem Beruf und Familie zu erleichtern, gibt es an der Universität Bayreuth individuelle Unterstützungsangebote.“
Lediglich punktuell sieht der DHV noch Optimierungsbedarf: „Mit Informationspaketen über Verfahrensabläufe und Ansprechpartner bei der Ruferteilung könnte die Informationspolitik weiter verbessert werden.“ Laut DHV sollte die Universität Bayreuth daher erwägen, ein Berufungsportal mit einem Berufungsverfahrensmonitor einzurichten, damit sich Bewerberinnen und Bewerber über den jeweiligen Verfahrensten auf einem passwortgeschützten elektronischen Portal informieren können. Die Unterstützungsleistungen im Bereich Dual Career, Familie und Kinder könnten zudem fallweise verstärkt werden, so der Verband.
Die Universität Bayreuth befindet sich mit dem Siegel in bester Gesellschaft: Bisher erhielten die RWTH Aachen, die Universität zu Köln, die TU Kaiserslautern, die Fernuniversität in Hagen, die Universität Duisburg-Essen, die Universität Bremen, die Universität Siegen, die Universität der Bundeswehr München, die Universität Hannover, die Universität Hohenheim, die Universität Münster und die TU München das Gütesiegel.
Wesentliche Grundlage des DHV-Gütesiegels ist ein gewichteter Fragebogen mit 42 Fragen, den der DHV auf Grund seiner Beratungserfahrung in Berufungsverfahren entwickelt hat. Der DHV berät Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ca. 70 Prozent aller Berufungs- und Bleibeverhandlungen in Deutschland. Der Schwerpunkt in der Bewertung wurde auf Fairness, Wertschätzung, Transparenz und Verlässlichkeit in den Berufungs- und Bleibeverhandlungen gelegt. Stellungnahmen der begutachteten Hochschule flossen in die Bewertung ebenfalls ein. Hinzu kamen Interviews mit an die jeweilige Hochschule berufenen Professorinnen und Professoren zu ihren Erfahrungen im Berufungsverfahren sowie das Erfahrungswissen der DHV-Justitiare.
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