Kostenloses Parken in Bayreuth für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen

Der Verkehrsausschuss des Stadtrats hat in seiner Sitzung Ende Oktober zur Förderung der Elektromobilität beschlossen, Fahrzeuge mit E-Kennzeichen von den Parkgebühren zu befreien. Dies gilt auf allen öffentlichen Parkplätzen. Die jeweilige Höchstparkdauer ist jedoch zwingend zu beachten. Da die notwendige Anpassung der Beschilderung noch Zeit in Anspruch nehmen wird, toleriert die kommunale Verkehrsüberwachung übergangsweise ab sofort das Parken von Fahrzeugen mit E-Kennzeichen ohne einen Parkschein zu lösen. Eine Parkscheibe muss aber ausgelegt werden. Diese Regelung löst die noch bis zum Jahresende gültige Praxis ab, wonach nur reine Elektrofahrzeuge mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung kostenfrei parken konnten. Für Fragen zur Zuteilung von E-Kennzeichen steht die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes telefonisch unter 0921 251417 oder 251468 oder persönlich während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.