Verein Nationalpark Steigerwald appelliert an Landwirtschaftsministerin und Bayerische Staatsforsten

Einstellung der Fällung von Starkbäumen im Hohen Buchenen Wald

Foto: Uwe Gratzky, Gerolzhofen

Foto: Uwe Gratzky, Gerolzhofen

Mit Dringlichkeitsschreiben hat der Bürgerverein die Vorstände der Bayerischen Staatsforsten, Neumeyer und Neft, sowie die Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber auf die Situtation im Steigerwald hingewiesen. Die Vereinsmitglieder und viele Bürger sind entsetzt, dass nun bereits zahlreiche dicke Bäume der Säge zum Opfer gefallen sind. Viele wirklich „dicke“ Bäume, ja sogar über 80 cm Durchmesser sind dabei! Auch krasse Fälle von über 140 Jahre alten Buchen finden sich darunter. Der Verein bezeichnet das Absägen von dicken Bäumen in einem Wald, der wie kein anderer in Franken unter Beobachtung steht, als eine Respektlosigkeit und Provokation.

Der Vorstandsvorsitzende der BaySF Martin Neumeyer hatte zugesagt, dass in diesem Winter keine dicken Bäume fallen würden. Jetzt heißt es aber: „dick“ sei über 80 cm Durchmesser. Nachdem diese Starkbäume jedoch ohnehin als Methusalembäume geschützt waren, wird offensichtlich, dass hier getrickst wird.

„Unsere Bürger sind tief empört über diese brachialen Einschnitte. Umso stärker, weil klar wird, dass Zusagen und Selbstverpflichtungen der BaySF nicht eingehalten werden. Man kann heute dem Bürger nicht derart die Gewalt der Staatsmacht demonstrieren.“

Die Reaktionen der Steigerwälder reichen von Unverständnis, persönlicher Verzweiflung bis zur blanken Wut. Der Verein Nationalpark Steigerwald fordert die Bayerischen Staatsforsten dringend auf Ihre Zusagen einzuhalten und die Fällungen, speziell der kartierten Starkbäume, unverzüglich einzustellen. Jede Starkbuche im ehem. Klosterwald wurde genau per GPS eingemessen und dokumentiert und kann so detailliert nachgewiesen werden. Es kann nicht sein, dass Rendite vor Naturschutz geht. Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht bereits am 31.05.1990 entschieden: „Die Bewirtschaftung des Körperschafts- und Staatswaldes, dient vorrangig der Umwelt- und Erholungsfunktion des Waldes, nicht der Sicherung von Absatz und Verwertung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse“. Deshalb soll der „Hohe Buchene Wald“ als nutzungsfreies Schutzgebiet ausgewiesen werden. Umso mehr, als laut Koalitionsvertrag der aktuellen Staatsregierung, 10 % der Staatswälder aus der Nutzung genommen werden sollen.