Erzbischof Ludwig Schick zum 70. Jahrestag der Erklärung der Menschenrechte

Symbolbild Religion

„Menschenrechte gegen Ausgrenzung und Populismus“

Die Erinnerung an die Erklärung der UN-Menschenrechtscharta vor 70 Jahren ist nach Worten von Erzbischof Ludwig Schick angesichts von wachsendem Populismus und Nationalismus in der Welt bedeutender denn je. „Wir müssen die Erklärung der Menschenrechte feiern und sie so neu ins Bewusstsein bringen“, mahnte Schick zum Jahrestag der Deklaration der Menschenrechte am 10. Dezember 1948. Das Verbot der Diskriminierung wegen Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache oder Herkunft werde wieder häufiger missachtet. Es dürfe nicht vor nationalistischer Ausgrenzung und Abschottung in den Hintergrund gedrängt werden. „Menschenrechte gelten immer, überall für jeden – und nicht nur dann, wenn es die eigenen Interessen und Bedürfnisse nicht berührt“, so Schick, der auch Vorsitzender der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz ist.

Schick erinnerte daran, dass das in diesen Tagen heftig diskutierte Asylrecht keine Erfindung im deutschen Grundgesetz sei, sondern auch in Artikel 14 der Menschenrechtscharta unmissverständlich definiert wurde. „Jeder Staatschef, jeder Politiker, der Hass schürt gegen Minderheiten, der die freie Presse behindert und in die Unabhängigkeit der Justiz eingreift, versündigt sich an den Menschenrechten“, betonte der Erzbischof.

Schick verwies auf die Einschränkungen der Religionsfreiheit in vielen Ländern der Welt. In 21 Staaten würden Gläubige offen verfolgt, darunter Saudi-Arabien, Nordkorea, Afghanistan und Nigeria. Am stärksten betroffen seien Christen. Weit über 100 Millionen leiden unter systematischer Einschüchterung, Misshandlung und Gewalt, wie Menschenrechtsorganisationen berichten. Gut 60 Prozent der Menschen leben in Ländern, in denen die Religionsfreiheit nicht uneingeschränkt gewährt ist. „Es ist unsere Pflicht, an das Schicksal der verfolgten und bedrängten Christen immer wieder und wieder zu erinnern“, sagte Schick. „Dabei setzen wir uns nicht exklusiv, sondern exemplarisch für die verfolgten und bedrängen Christen ein. Alle Menschen müssen ihre Religion ungehindert praktizieren dürfen, wie es die Menschenrechtscharta fordert.“

Schick fügte hinzu, dass auch die Plünderung von Rohstoffen, Land-Grabbing und der Missbrauch von Wasservorräten grobe Verstöße gegen Menschenrechte seien. Denn wer den Menschen die Lebensgrundlagen entziehe, greife ihr Recht auf Leben an.

Der Erzbischof rief dazu auf, auch die seltener zitierten Menschenreche, wie Recht auf soziale Sicherheit (Art. 22), Recht auf Bildung (Art. 26) oder Freiheit des Kulturlebens (Art. 27) stärker in den Blick zu nehmen. Bildung sei ein wichtiges Mittel im Kampf gegen Hunger und Armut in der Welt.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris verkündet. Der Tag wird seitdem als Tag der Menschenrechte begangen.