Bericht von der Infoveranstaltung „Wald erben und vererben“ in Unterleinleiter

Symbolbild Bildung

Starkes Netzwerk für neue Waldbesitzer

Die Referenten Jan Rebele, Benedikt Kügel, Rita Satzger, Martin Thoma, Alexander Hahn, Michael Kreppel. Foto: Rita Satzger

Die Referenten Jan Rebele, Benedikt Kügel, Rita Satzger, Martin Thoma, Alexander Hahn, Michael Kreppel. Foto: Rita Satzger

Zum Thema „Wald erben und vererben“ hatte das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, und die Waldbesitzervereinigung Fränkische Schweiz e.V. am 22.10.2018 nach Unterleinleiter ins Sportheim eingeladen. Referenten der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie der Rechtsabteilung des Bayerischen Bauernverbandes sprachen ergänzend. Michael Kreppel, Abteilungsleiter Forsten vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, begrüßte rund 70 interessierte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, viele davon erst seit Kurzem im Waldbesitz.

Was muss ich als neuer Waldbesitzer beachten und wer kann mir bei der Waldbewirtschaftung helfen? Hier steht an erster Stelle das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). „Waldbesitzer können sich jederzeit an ihren örtlichen Revierleiter bzw. ihre Revierleiterin wenden“, sagte Forstoberinspektorin Rita Satzger. Sie ist für das Forstrevier Streitberg mit den Gemeinden Markt Wiesenttal und Ebermannstadt zuständig. Das Forstamt berät die Waldbesitzer kostenlos rund um ihren Wald und seine Bewirtschaftung. Hierzu zählt auch die forstliche Förderung, die eine Stabilisierung der Wälder im Klimawandel anstrebt. „Gefördert werden die Kulturbegründung von Laub- und Mischwäldern, die Durchforstung von Jungbeständen, die Waldwegeerschließung und der Erhalt und die Herstellung von naturschutzrelevanten Flächen,“ führt Kollege, Forstoberinspektor Jan Rebele, weiter aus. Er leitet für den Bereich der Gemeinden Pretzfeld, Gößweinstein und Kirchehrenbach in Vertretung das Forstrevier Pretzfeld.

Mit dem Ziel, Nachteile bei der Bewirtschaftung von Kleinstprivatwäldern und schwierigem Gelände auszugleichen, wurde vor knapp 50 Jahren die Waldbesitzervereinigung Fränkische Schweiz e.V. (WBV) gegründet. Diese Selbsthilfeeinrichtung ist eine von 137 Forstlichen Zusammenschlüssen in Bayern. „Wir haben rund 2.000 Mitglieder mit einer Gesamtfläche von 12.000 Hektar, wobei die meisten Kleinprivatwaldbesitzer Flächen bis maximal fünf Hektar auf mehreren Grundstücken besitzen“, erläuterte Benedikt Kügel, forstlicher Mitarbeiter der WBV. Neben der fachlichen Beratung liegt der Tätigkeitsschwerpunkt der WBV auf der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Holzernteeinsätzen sowie der anschließenden Holzvermarktung. „Durch den Zusammenschluss der Mitglieder und die Mitgliedschaft der WBV in der Forstlichen Vereinigung Oberfranken lassen sich die Holzsortimente bestmöglich vermarkten“, sprach Kügel weiter. Über den Verein können Forstpflanzen sowie Zaun- und Pflanzmaterial erworben und forstliche Maschinen ausgeliehen werden. Die WBV bietet weiterhin ein Verfahren zur Grenzfindung an, eine amtliche Grenzvermessung kann jedoch nur durch das Vermessungsamt erfolgen.

Die Mitglieder werden regelmäßig per Rundschreiben und Newsletter über aktuelle forstliche Themen informiert. Durch die Betreuung und Beratung der WBV wird sichergestellt, dass die PEFC-Kriterien für nachhaltige Waldbewirtschaftung erfüllt werden (PEFC= Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes). Somit ist der Wald der Mitglieder in der Regel PEFC-zertifiziert.

Jeder neue Waldbesitzer wird automatisch Mitglied in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG), Teil der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). „Aufgabe der LBG ist es primär, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden“, sagte Martin Thoma, Sicherheitsberater in der Abteilung Prävention. Dies geschieht durch Information der Versicherten sowie der Beteiligung an Schulungen und Messen. Sollte es dennoch zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit kommen, ist es Aufgabe der LBG, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Versicherten wiederherzustellen bzw. die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen finanziell abzusichern und zu entschädigen. Dies kann zum Beispiel in Form von Betriebs- und Haushaltshilfen, Verletztengeld oder Rente geschehen. Ein Arbeitsunfall liegt immer dann vor, wenn eine versicherte Person bei einer versicherten Tätigkeit einen Unfall mit einem Körperschaden erleidet. Versichert sind dabei neben dem Waldeigentümer auch deren Ehegatten, Familienangehörige und alle anderen Personen, die im Auftrag des Waldeigentümers im Wald tätig sind. Im Jahr 2017 sind 25 Personen bei Waldarbeiten in Bayern tödlich verunglückt. Martin Thoma berichtete von verschiedenen Unfallhergängen und zeigte mit Hilfe von Bildmaterial anschaulich, was Waldbesitzer bei ihrer Arbeit beachten sollten: Gefährliche Arbeiten sollten durch Maschinen oder Profis erledigt werden. Waldarbeiten sollten nur mit geeigneter Ausbildung und Ausrüstung verrichtet werden. Es dürfen sich keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten und das Wichtigste: Niemals allein im Wald arbeiten.

Von rechtlicher Seite beleuchtete abschließend Rechtsanwalt Alexander Hahn vom Bayerischen Bauernverband Oberfranken das Thema Wald erben und vererben: „Ich empfehle Ihnen dringend, die Nachfolge ihres Waldes frühzeitig zu regeln. Liegt kein Testament oder Ehe- und Erbvertrag vor, greift die gesetzliche Regelung, wodurch oftmals konfliktträchtige Erbengemeinschaften und in deren Folge erhebliche Nachteile bei der Waldbewirtschaftung entstehen.“ Ebenso sei eine Vorsorgevollmacht für den Fall der Geschäftsunfähigkeit bei Krankheiten, wie z.B. Demenz oder Pflegebedürftigkeit, sinnvoll. Hätte man Wald geerbt, seien zunächst die Eigentumsverhältnisse zu klären. Habe ich wirklich Eigentumsrechte oder nur Nutzungsrechte erworben? Wie gelange ich zu meinem Grundstück und wer sind meine Waldnachbarn? Sollte kein öffentlicher Weg zum Waldgrundstück führen, sei am Ende nur das Notwegerecht einzuklagen. „Mit dem Erbe geht auch die Verkehrssicherungspflicht auf den Waldeigentümer über, d.h. er muss entlang von Straßen waldtypische Gefahren, wie zum Beispiel herabhängende Äste oder umgestürzte Bäume, beseitigen.

Auf Waldwegen innerhalb seines Waldes haftet der Eigentümer nur für nichtwaldtypische Gefahren. Dies sind beispielsweise die Holzfällung auf ungesperrten Wegen oder die unzureichende Absicherung von Polter- oder Weideschutzeinrichtungen. Sogenannte „Megagefahren“, d.h. Gefahren, die für jeden erkennbar sind, sollten in jedem Fall umgehend beseitigt werden. Wanderer, Mountainbiker und Reiter dürfen den Wald betreten, müssen sich jedoch auf geeigneten Wegen bewegen.

Großen Wert legten alle Referenten auf das Thema Aus- und Weiterbildung. So werden vom AELF und/oder der WBV Motorsägen-, Seilwinden- und Pflanzkurse, Infoveranstaltungen und Wald- und Maschinenvorführungen angeboten. Darüber hinaus gibt es Lehrfahrten und die jährlich stattfindende Seminarreihe „Bildungsprogramm Wald“- kurz BiWa. Die SVLFG berät Waldbesitzer und Maschinenwarte vor Ort rund um das Thema Sicherheit. Zusammengefasst gibt es für neue Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer und für solche, die sich mit der Nachfolge beschäftigen, verschiedenste Aspekte zu beachten. Für beide Seiten stehen professionelle und gut vernetzte Partner zur Verfügung, die Hand in Hand arbeiten. Wer die Veranstaltung verpasst hat, kann diese nochmals am 19.11.2018, um 18:30 Uhr, im Adolph-Kolping-Saal, in Neunkirchen am Brand, besuchen.

Für mehr Informationen:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg
www.aelf-ba.bayern.de

Waldbesitzervereinigung Fränkische Schweiz e.V.
www.wbvfs.de

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
www.svlfg.de

Bayerische Bauernverband
www.bayerischerbauernverband.de