Tanz- und Sportveranstaltungen an Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag
Hinweis des Amtes für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtkommunikation der Stadt Bayreuth
Die Feiertage „Allerheiligen“ am Mittwoch, 1. November, „Volkstrauertag“ am Sonntag, 18. November, und „Totensonntag“ am Sonntag, 25. November, gelten nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz als sogenannte „Stille Tage“. An diesen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn ein entsprechend ernster Charakter gewahrt ist. Verboten sind damit nicht nur Tanzveranstaltungen, sondern auch der Betrieb von Unterhaltungsunternehmen wie beispielsweise Spielhallen. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt. Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2 Uhr früh und endet um 24 Uhr.
An „Allerheiligen“, am „Volkstrauertag“ und am „Totensonntag“ sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, grundsätzlich verboten. Befreiungen hiervon kann die Stadt Bayreuth nur aus wichtigen Gründen erteilen.
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