Bamberger SPD-Fraktion beantragt die Überprüfung der Kommunalrichtlinien
Die SPD-Stadtfraktion beantragt die Überprüfung der am 1. Oktober 2018 veröffentlichten neuen Richtlinien zur Förderung von Klimaschutz im kommunalen Umfeld durch die Verwaltung.
„Ab dem 1. Januar 2019 können Kommunen in Deutschland von neuen Förderungsgegenständen profitieren. Das Bundesumweltministerium hat dazu am 1. Oktober 2018 eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht“, so Felix Holland, SPD Stadtrat. „Die sogenannten Kommunalrichtlinien fördern unter anderem die effiziente Straßenbeleuchtung sowie die Hallenbeleuchtung. Ebenso würde der Neubau von Radwegen sowie der Ausbau an diebstahl- und witterungsgeschützten Fahrradparkhäusern gefördert werden, welcher dringend notwendig ist“, so Holland. Wichtig sei auch die Förderung der Anstellung von Beauftragten für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes. Kommunen welche ihr Energieverbrauch besser steuern und reduzieren wollen, können ab dem 1. Januar 2019 von der Förderung profitieren. Diese bezieht sich auf die Beratung zur Einführung von Energiemanagement-Systemen. Kommunen, die zum ersten Mal Klimaschutzmaßnahmen umsetzen wollen, können eine Förderung für eine konzentrierte Fokusberatung erhalten. Jedoch können neben den Kommunen auch zahlreiche weitere Institutionen in den Genuss der Förderung kommen. Als Beispiel nennt Felix Holland u.a. Kitas, Schulen, Jugendwerkstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Hochschulen sowie Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus. Diese erhalten eine um fünf Prozentpunkte erhöhte Förderquote für ausgewählte Förderschwerpunkte. Weiterhin betont der SPD-Stadtrat, dass es genauso wichtig sei, öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände und Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs zu fördern. „Die Förderung ist eine wunderbare Möglichkeit, den allgemeinen Energieverbrauch zukünftig zu reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten“, so abschließend Holland.
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