Öffentliche Stellungnahme: Ausbringung von Gülle/Gärrest im Wasserschutzgebiet Zweng in Forchheim
Gerade im Herbst und Frühjahr wird vermehrt beobachtet, dass im Wasserschutzgebiet und in dessen Nähe Gülle bzw. Gärrest ausgebracht wird. In diesem Zusammenhang erreichen die Stadtwerke Forchheim immer wieder besorgte Stimmen von Bürgerinnen und Bürger, die um die Qualität des Forchheimer Trinkwassers fürchten.
Bei diesen aufmerksamen Bürgerinnen und Bürger bedanken wir uns herzlich. Wir können die Besorgnis um unser Forchheimer Trinkwasser gut nachvollziehen und versichern, dass die Stadtwerke Forchheim den Trinkwasserschutz großschreiben.
Daher kontrollieren und überwachen wir die Ausbringung der Gülle zur Dünnung in regelmäßigen Abständen. In der letzten Woche haben hinter dem Forchheimer Klinikum Landwirte, die die Wiesen und Äcker bewirtschaften, Gülle zur Düngung ausgebracht. Der Bereich, in der die Gülle ausgebracht wurde, befindet sich in der Zone 3a des Wasserschutzgebietes (siehe „Übersichtsplan Wasserschutzgebiet Zweng“). Die Trubbach stellt die Grenze der Wasserschutzgebietszonen 2 und 3a dar. Dies bedeutet, der beobachtete Teil des Grünlands, auf dem Gülle ausgebracht wurde, liegt genau in diesem Bereich. Gemäß Schutzgebietsverordnung ist das Ausbringen von Gülle auf Grünland in der Zeit vom 1.11 bis 15.2 (vgl. § 1.2) und auf dem Ackerland vom 15.10 bis 15.2. verboten.
Allerdings wird in der Schutzgebietsverordnung unter dem Punkt Grünland festgeschrieben, dass sich diese Sperrfristen auch verschieben können. Diese Verschiebung wird durch den Paragraphen 3 Abs.4 Satz 2 der Düngeverordnung und durch Anordnung der zuständigen Behörde veranlasst.
Aus diesen geschilderten Gründen ist die Ausbringung der Gülle auf dem Grünland der Zone 3a rechtlich konform.
Natürlich sollten nur nach fachmännischer Praxis Wiesen beziehungsweise Äcker gedüngt werden.
Zum Glück besteht jedoch keine Gefahr für das Forchheimer Trinkwasser. Wir haben inklusive Stadt- und Stadtwerkeflächen ca. 80 % der Fläche mit landwirtschaftlicher Nutzung im Wasserschutzgebiet Zweng als Vertragsflächen. Dies bedeutet, dass die Landwirte hier eine Ausgleichsleistung für die trinkwasserschonende Bewirtschaftung erhalten. Dies wir durch uns und einem externen Agraringenieur regelmäßig überwacht und überprüft. Dies ist der Hauptgrund, weshalb z.B. die Nitratwerte in unserem Forchheimer Trinkwasser so enorm niedrig sind.
Im nächsten Schritt werden wir uns wieder mit dem zuständigen Fachzentrum Agrarökologie und Boden in Coburg abstimmen, um die gesetzlichen Fristen abzustimmen und an unsere Landwirte im Wasserschutzgebiet Zweng übermitteln. Im gleichen Zuge werden wir das Gespräch mit den zuständigen Landwirten in der Zone 3a suchen.
Stadtwerke Forchheim GmbH
Haidfeldstraße 8, 91301 Forchheim
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