Azubis im Kreis Kulmbach können „U25-Sprecher“ wählen

Symbolbild Bildung

Ab Oktober Jung-Betriebsräte wählbar – 1.500 Auszubildende im Landkreis Kulmbach

Junior-Betriebsräte gesucht: Ab sofort können Azubis und junge Beschäftigte im Landkreis Kulmbach neue „U25-Sprecher“ wählen. Noch bis Ende November laufen die Wahlen für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV). Darauf hat die IG BAU Oberfranken hingewiesen. „Mit ihrer Stimme können Berufsstarter ein entscheidendes Wort mitreden – und sich das nötige Gehör beim Chef verschaffen“, sagt Bezirksvorsitzender Gerald Nicklas.

Häufig hätten junge Beschäftigte mit Missständen zu kämpfen. Doch oft trauten sie sich nicht, diese anzusprechen – auch wegen eines zum Teil rauen Umgangstons im Betrieb. „Die Probleme reichen von zu langen Arbeitszeiten und fehlenden Lehrplänen bis hin zu Tätigkeiten, die gar nichts mit der Ausbildung zu tun haben“, so Nicklas. Im aktuellen DGB-Ausbildungsreport gaben 14 Prozent der Azubis an, selten oder nie von ihrem Ausbilder betreut zu werden. Mehr als ein Drittel berichtet von regelmäßigen Überstunden. Zudem klagt ein wachsender Teil der Befragten darüber, ständig für die Firma erreichbar sein zu müssen.

„Bei diesen Problemen kommen die Jugendvertreter ins Spiel. Durch ihr Mandat können sie mit dem Chef Klartext reden – und zwar auf Augenhöhe“, sagt Gewerkschafter Nicklas. Die IG BAU Oberfranken appelliert an Unternehmen in der Region, die Wahlen zu unterstützen. Das komme den Betrieben am Ende selbst zugute. „Engagierte Jugendvertreter verbessern die Ausbildungsqualität und sorgen für eine höhere Zufriedenheit beim Nachwuchs. Und unter Schulabgängern spricht sich schnell herum, wo die Lehre gut ist“, so Nicklas. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels achteten Jugendliche besonders darauf, ob die Ausbildungsbedingungen stimmen.

Rund 1.500 Auszubildende gibt es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit aktuell im Kreis Kulmbach. Eine Interessenvertretung kann wählen, wer in einem Betrieb arbeitet, der mindestens fünf Jugendliche oder Azubis und bereits einen Betriebsrat hat. Stimmberechtigt sind alle Beschäftigten unter 18 Jahren – genauso wie alle Mitarbeiter unter 25, die ihre Berufsausbildung absolvieren. Alle Infos rund um die Wahl gibt es im Netz unter www.jav-portal.de und bei der Jungen BAU unter www.facebook.com/JungeIGBAU.