Oberlandesgericht Bamberg: Auslieferung eines in Österreich akkreditierten iranischen Diplomaten nach Belgien ist zulässig
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Bamberg hat mit Beschluss vom 27. September 2018 die Auslieferung eines in Österreich akkreditierten iranischen Diplomaten nach Belgien zur Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls für zulässig erklärt. Die Fortdauer der Auslieferungshaft des Verfolgten wurde angeordnet.
Der Strafsenat hat festgestellt, dass dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg zu entsprechen war, da sämtliche Auslieferungsvoraussetzungen vorliegen und Auslieferungshindernisse nicht bestehen. Insbesondere kann sich der Verfolgte in Deutschland nicht auf diplomatische Immunität berufen, da er sich auf einer mehrtägigen Urlaubsreise außerhalb des Empfangsstaats Österreich und nicht auf einer Reise zwischen dem Empfangsstaat und dem Entsendestaat (oder umgekehrt) befand. Ein geschützter gesandtschaftlicher Transitaufenthalt lag somit nicht vor.
Der Verfolgte war Anfang Juli 2018 in Unterfranken aufgrund eines Europäischen Haftbefehls der belgischen Justiz festgenommen worden. Die weitere Durchführung des Auslieferungsverfahrens obliegt der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg.
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