Planfeststellungsverfahren zum Neubau S-Bahnhalt FO-Nord beginnt

Das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg, hat die Stadt Forchheim gebeten, das Anhörungsverfahren zur Planänderung gemäß § 76 VwVfG zum Planfeststellungsbeschluss vom 22.01.2016, Neubau Haltepunkt Forchheim-Nord, Bahn-km 39,708 bis Bahn-km 40,466 der Strecke 5900 Nürnberg Hauptbahnhof – Bamberg in der Stadt Forchheim durchzuführen. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 1. Oktober bis einschließlich 31. Oktober 2018 beim Stadtbauamt Forchheim in der Birkenfelderstraße 4 zur allgemeinen Einsicht aus. Zusätzlich werden die Planunterlagen auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken unter der Adresse www.reg-ofr.de/absfonord veröffentlicht. Sofern Einwendungen vorliegen, können diese bis zum 30.11.2018 vorgebracht werden.

Das Vorhaben – der Neubau des Haltepunkts Forchheim Nord – ist gemäß § 18 ff Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) planfeststellungspflichtig. Für das Vorhaben besteht zudem die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), da die allgemeine Vorprüfung ergeben hat, dass die Änderung zusätzliche erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Insbesondere die ermittelten Lärmbeurteilungspegel in der Nachbarschaft überschreiten die Grenzwerte Tag/Nacht der 16. BImSchV.

Auf Verlangen der Bayerischen Eisenbahngesellschaft mbH – in Bayern für die Bestellung des Schienenpersonennahverkehrs zuständig – soll ein Mittelbahnsteig bei km 40,172 mit einer Regellänge von 140 m für den S-Bahnverkehr erstellt werden (HP Forchheim Nord).

Es werden hier S-Bahn-Züge im Stundentakt bis Bamberg geführt; ergänzend sind in den Hauptverkehrszeiten Regionalzüge zur Verdichtung des Angebotes am HP Forchheim Nord vorgesehen.

Der HP Forchheim Nord befindet sich im Norden der Stadt Forchheim (Landkreis Forchheim) und soll hauptsächlich der Abwicklung des Schülerverkehrs über die Bahn dienen. Unmittelbar westlich angrenzend befinden sich die „Georg-Hartmann-Realschule“ sowie die „Adalbert-Stifter“ Grund- und Mittelschule.

Der geplante Bahnsteig ist mit einer geplanten barrierefrei ausgebildeten Rampe mit dem Ersatzneubau der EBR Geh- und Radweg Herderstraße verbunden. Hierfür werden die zwei westlichen Gleise verzogen und die geplante Lage der Stütz- und Lärmschutzwände an der Jean-Paul-Straße sowie im Bereich der beiden Schulzentren angepasst. Des Weiteren wird die Lage der Jean-Paul-Straße sowie der Sendelbachgraben an die neue Situation angeglichen. Die S-Bahn und die Regionalzüge sind auf den mittleren Gleisen (mit Anschluss an den Mittelbahnsteig) vorgesehen.

Folgende wesentliche Baumaßnahmen sollen umgesetzt werden:

  • Neubau einer Lärmschutzwand mittig der Bahn mit einer Höhe von 5,0 m über Schienenoberkante (km 40,015 und 40,242 – 40,589)
  • Neubau einer Lärmschutzwand mittig der Bahn mit einer Höhe von 2,0 m über Schienenoberkante auf beiden Wänden der Bahnsteigrampe (km 40,014 – 40,102)
  • Versetzung und Verziehung der vorhandenen bahnlinken Lärmschutzwand um bis zu 0,11 m nach außen (km 40,135 – km 40,220)
  • Neubau des Mittelbahnsteigs einschließlich Bahnsteigausstattung (Nutzlänge 140 m, Bahnsteighöhe über Schienenoberkante 0,76 m, Bahnsteignutzbreite 4,50 m – 4,85 m, km 40,102 – 40,242)
  • Neubau eines Bahnsteigzugangs in das nördliche Widerlager EBR Geh- und Radweg Herderstraße (lichte Rampenbreite 2,68 m, km 40,015 – 40,102)
  • Gegenüber der ursprünglichen Planfeststellung erfolgt aufgrund der Verbreiterung des Bahnkörpers eine weitere Verschiebung der Jean-Paul-Straße um bis zu 2 Meter (dann bis zu 5,5 Meter) nach Westen in die Vorgärten der vorhandenen Bebauung. Aufgrund der Anlage des Haltepunktes Forchheim-Nord und dem bestehenden Zwangspunkt am Zugang des Gebäudes Haus-Nr. 23 kann die vorgesehene Regelbreite der Jean-Paul-Straße mit 4,50 Meter in diesem Bereich nicht eingehalten werden. Es entsteht eine etwa 10 Meter lange Engstelle mit einer Fahrbahnbreite von 3,50 Meter. Die Befahrung durch Fahrzeuge der Feuerwehr und des Winterdienstes ist gewährleistet.
  • Anpassung der Entwässerung (u.a. Einleitung in den MW-Kanal DN 300, Umverlegung Sendelbachgraben)

Das Vorhaben soll regelmäßig auf Grundstücken verwirklicht werden, die nicht im Eigentum der DB Netz AG stehen. Für das Vorhaben werden Grundstücke in der Stadt Forchheim, Gemarkung Forchheim, beansprucht werden. Insoweit enthalten die Antragsunterlagen ein Grunderwerbsverzeichnis mit dazugehörigen Grunderwerbsplänen, denen entnommen werden kann, welche Flächen erworben, dauerhaft dinglich gesichert oder vorübergehend in Anspruch genommen werden sollen.

Die Planunterlagen enthalten u.a. einen Erläuterungsbericht, einen Auszug aus dem Erläuterungsbericht, ein Bauwerksverzeichnis, Übersichts- und Lagepläne, einen Grunderwerbsplan mit Grunderwerbsverzeichnis, einen Übersichtshöhenplan, Querprofile, Längs- und Querschnitte.

Die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 19 UVPG enthalten

  • den Umweltverträglichkeitsbericht zu den Schutzgütern Menschen, insbesondere menschliche Gesundheit, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen in den Planunterlagen Nr. 11,
  • die schall- und erschütterungstechnische Untersuchung in der Planunterlage Nr. 13,
  • die Unterlagen zur Entwässerung in der Planunterlage Nr. 15,
  • die Unterlagen zur Baustellenerschließung und zu Transportwegen in der Planunterlage 16.

Die Planunterlagen mit Zeichnungen, Lageplänen, Erläuterungen sowie Unterlagen über die Umweltauswirkungen liegen in der Zeit

vom 1. Oktober 2018 bis einschließlich 31. Oktober 2018

in der Stadt Forchheim, beim Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, 91301 Forchheim, 1. Stock – Stadtplanung, während der Dienststunden Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur allgemeinen Einsicht aus.

Zusätzlich werden die Planunterlagen während dieser Zeit auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken unter der Adresse www.reg-ofr.de/absfonord veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen rechtlich verbindlich ist (Art. 27a Abs. 1 Satz 4 VwVfG).

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann vom 1. Oktober 2018 bis einschließlich 30. November 2018 bei der Stadt Forchheim oder bei der Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, Zimmer K 249, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben.

Einwendungen können auch elektronisch unter der Adresse poststelle@reg-ofr.bayern.de erhoben werden. In diesem Falle ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Elektronisch übermittelte Einwendungen mit einfacher E-Mail, die nicht mit einer elektronischen Signatur versehen sind, sind unwirksam. Vor Beginn der Planauslegung eingehende Einwendungen sind ebenfalls unwirksam. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.

Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden.