Erzbistum Bamberg zur MHG-Missbrauchsstudie: „Das Mitgefühl gilt allen Opfern“
41 Hinweise auf Missbrauchstäter in 1711 Personalakten des Erzbistums Bamberg entdeckt
Der Bamberger Generalvikar Georg Kestel ruft nach der Veröffentlichung der MHG-Missbrauchsstudie dazu auf, „schonungslos und offen den Tatsachen ins Auge zu schauen, den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, die Täter zur Verantwortung zu ziehen und als Institution Kirche die gebotenen Konsequenzen zu ziehen“. Auf einer Pressekonferenz am Dienstag in Bamberg zeigte sich Kestel erschüttert über das Ausmaß der sexuellen Übergriffe und Missbrauchstaten durch Geistliche. „Hier gibt es nichts zu beschönigen“, betonte Kestel und fügte hinzu: „Das Mitgefühl gilt allen Opfern aus der Vergangenheit und Gegenwart. Ihr Schicksal ist für die Kirche eine dringende Verpflichtung dazu, alles zu tun, dass solches Leid in Zukunft verhindert wird.“ Das umfangreiche Präventionsprogramm werde deshalb fortgesetzt und andauernd evaluiert.
Die Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums, Rechtsanwältin Eva Hastenteufel-Knörr, erläuterte, dass im Rahmen des Forschungsprojekts für den Bereich des Erzbistums Bamberg 1711 Personalakten aus dem Zeitraum 1946 bis 2015 untersucht wurden. Hinweise auf sexuellen Missbrauch und Grenzverletzungen wurden in 41 Personalakten (2,4 Prozent) entdeckt. Dabei wurden insgesamt 88 Opfer im Alter zwischen 4 und 20 Jahren gezählt. 37 waren jünger als 13 Jahre. 56 Opfer waren männlich und 32 weiblich. In 41 Fällen handelte es sich nach Aktenlage um einmalige Taten, in mindestens 7 Fällen geschahen die Übergriffe über Jahre hinweg. 20 der Opfer waren Ministranten, 20 waren Religions- oder Internatsschüler, 7 Opfer befanden sich in der offenen Kinder- und Jugendarbeit. In 24 Fällen wurden auf Antrag Leistungen in Anerkennung des Leids in Höhe von insgesamt 119.500 Euro gezahlt, außerdem wurden Therapiekosten in Höhe von 11.600 Euro übernommen.
Um Missbrauchsfälle durch kirchliche Mitarbeitende zu vermeiden, setzt das Erzbistum Bamberg auf ein umfassendes Präventionsprogramm. In unterschiedlichem Stundenumfang werden alle Mitarbeitenden, die Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, geschult. Priester, Diakone, Gemeinde- und Pastoralreferent/innen, Lehrkräfte, Kirchenmusiker mit Lehrtätigkeit u.a. werden in zwölf Zeitstunden über diese Themen geschult: Grundwissen über sexualisierte Gewalt, Wahrnehmen von Grenzen, Täterstrategien, Verhalten bei vermuteten Grenzverletzungen, Achtsamer Umgang, Maßnahmen zur strukturellen Prävention. „Seit Beginn der Präventionsmaßnahmen ist die Sensibilität für Grenzverletzungen und übergriffiges Verhalten deutlich gestiegen“, sagte die Präventionsbeauftrage im Ordinariat, Monika Rudolf. Inzwischen sei fast das gesamte pastorale Personal geschult. Ab 2020 seien zudem Auffrischungsveranstaltungen geplant. „Prävention ist ein dauerhafter Prozess“, betonte Rudolf.
Generalvikar Kestel betonte, dass die in der Studie ausgesprochenen Empfehlungen Grundlage für das Nachdenken über künftiges Handeln der Kirche sein werden. Dazu gehörten auch die Diskussion über den Umgang mit Homosexualität, die Auseinandersetzung mit dem Weiheamt und dem Rollenverständnis der Priester sowie die Verpflichtung zum Zölibat. Zudem sollen die Themen Missbrauch, Übergriffe und Sexualität verstärkt in die Ausbildung der Priesteramtskandidaten und der pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einbezogen werden.
Das MHG-Forschungskonsortium hatte bundesweit 38.156 Personalakten aus dem Zeitraum 1946 bis 2014 untersucht und bei 1670 Klerikern Hinweise auf Beschuldigungen des sexuellen Missbrauchs entdeckt. Die Gesamtstudie wurde am Dienstag in Fulda der Öffentlichkeit vorgestellt, wo die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz tagt.
Generalvikar Kestel: „Kirche steht in der Pflicht, solches Leid in Zukunft zu verhindern“
Statement Generalvikar Georg Kestel:
„Die wissenschaftliche Studie zu den Missbrauchsfällen ist von den deutschen Bischöfen nach den zahlreichen Meldungen, vor allem seit dem Jahr 2010, über sexuellen Missbrauch im kirchlichen Kontext in Auftrag gegeben worden. Es geht darum, schonungslos und offen den Tatsachen ins Auge zu schauen, soweit als möglich den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, die Täter zur Verantwortung zu ziehen sowie auch darum, als Institution Kirche für die Zukunft die gebotenen Konsequenzen zu ziehen. Die wissenschaftlichen Institute mit ihrer speziellen Fachkompetenz sollten hier noch einmal aus Sicht der Forscher weiterführende Erkenntnisse liefern. Auf der Basis einer umfangreichen Analyse der Personalakten der Geistlichen für den Zeitraum 1949 bis 2015 liegen nun die Ergebnisse vor. Es ist erschütternd, zur Kenntnis nehmen zu müssen, in welchem Ausmaß sexuelle Übergriffe und Missbrauchstaten durch Geistliche geschehen sind. Hier gibt es nichts zu beschönigen. Das Mitgefühl gilt allen Opfern aus der Vergangenheit und Gegenwart. Ihr Schicksal ist für die Kirche eine dringende Verpflichtung dazu, auf verschiedenen Handlungsebenen Maßnahmen zu ergreifen, dass durch Intervention und Prävention alles getan wird, um solches Leid in Zukunft zu verhindern. Auf dem Weg dazu sind die in der MHG-Studie ausgesprochenen Empfehlungen die Grundlage für intensives Nachdenken, Planen und Handeln aller in der Kirche Verantwortlichen. Die bereits in großem Umfang seit einigen Jahren angelaufenen Präventionsmaßnahmen haben diese Herausforderung bereits erkannt und befinden sich in der Umsetzung und in andauernder Evaluierung.“
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