Landratsamt Bamberg: Beim Hundeausführen einige Regeln beachten!
Der Fachbereich Jagd und Fischerei am Landratsamt Bamberg weist aus aktuellem Anlass auf einige Verhaltensregeln beim Hundeauslauf hin. Damit es Hund, Herrchen, Jägern, Landwirten und vor allem auch den wildlebenden Tieren gut geht, gibt es einige Punkte zu beachten, damit ein respektvoller Umgang gewährleistet ist. Hunde, die ihrem „Herrchen“ zuverlässig gehorchen und auf Wegen ausgeführt werden, stellen in der Regel keine Gefahr dar. Wenn jedoch der Hund nicht zuverlässig gehorcht, abseits der Wege stöbert, Wild hetzt oder wildert, verstoßen Hundehalter gegen das Gesetz.
Hundehalter tragen die Verantwortung für das Treiben ihrer Vierbeiner und sollten daher besonders darauf achten, sich rücksichtsvoll in der Natur zu bewegen.
Wildtiere reagieren grundsätzlich anfällig auf Störungen. Hundebesitzer werden daher dringend gebeten, sich mit ihrem Tier ausschließlich auf Wegen und Straßen zu bewegen sowie den Hund im Wald und entlang von Waldrändern an die Leine zu nehmen. Insbesondere in den Morgen- und Abendstunden sollen Störungen vermieden werden.
Laut der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht besteht entlang öffentlicher Straßen eine Anleinpflicht, sofern die Hunde ihrem „Herrchen“ nicht zuverlässig gehorchen und unvermutet die Straße betreten könnten. Gefahren können sich darüber hinaus auch aus dem Hundekot ergeben, denn die darin enthaltenen Organismen stellen eine erhebliche Gefahr für Mensch und Tier dar. Auch Landwirte sind durch Verkotung von Futterpflanzen betroffen, durch die Kontamination zu einem der Ernte und des Tierfutters, die zu Krankheiten und Tod des Viehs führen kann. Daher sollte es für jeden Hundebesitzer selbstverständlich sein, die Exkremente seines Hundes stets unschädlich zu beseitigen.
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