Stadt Bayreuth: Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl am 14. Oktober 2018
Briefwahlunterlagen können auch online beantragt werden
Am Sonntag, 14. Oktober, sind Bayreuths Wählerinnen und Wähler aufgerufen, ihre Stimme bei den Landtags- und Bezirkswahlen abzugeben. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet, die Stadt Bayreuth ist in 70 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten in diesen Tagen übersandt wurden, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem abgestimmt werden kann. Hierzu müssen die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden.
Die Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen für die Landtagswahl und zwei Stimmen für die Bezirkswahl. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die beim Betreten des Wahlraums ausgehändigt werden. Auf jedem der insgesamt vier Stimmzettel für die Wahl
- eines/einer Stimmkreisabgeordneten zur Landtagswahl,
- eines/einer Wahlkreisabgeordneten zur Landtagswahl,
- eines Bezirksrat/einer Bezirksrätin im Stimmkreis
- und eines Bezirksrats/einer Bezirksrätin im Wahlkreis
darf nur eine Stimme abgegeben werden. Gewählt wird in einer Wahlkabine beziehungsweise hinter einer Sichtschutzvorrichtung. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
Wer durch Briefwahl abstimmen will, erhält auf Antrag die entsprechenden Wahlunterlagen. Briefwahl kann auch online über die Homepage der Stadt www.bayreuth.de beantragt werden. Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief, in dem sich der Wahlschein und die verschlossenen Stimmzettelumschläge mit den jeweils zugehörigen Stimmzetteln befinden, beim Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth spätestens am Sonntag, 14. Oktober, bis 18 Uhr, eingeht. Nähere Hinweise, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus einem Merkblatt, das mit den sonstigen Briefwahlunterlagen zugeschickt wird.
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