Stadt Bayreuth bereitet Abschluss des Sanierungsgebiets „A-1“ vor

Die Stadt Bayreuth bereitet derzeit den Abschluss ihres ersten Sanierungsgebietes „A-1“ aus den 1970er Jahren vor. Damit verbunden ist eine Gesamtabrechnung mit den Fördermittelgebern und den Bürgern in dem betroffenen Bereich. Das Sanierungsgebiet A-1 befindet sich im Bereich Mistelbach, Am Sendelbach, Untere Maximilianstraße, Erlanger Straße und Austraße. Der Bauausschuss des Stadtrats hat sich in seiner jüngsten Sitzung erstmals mit der Thematik befasst.

Wesentliche Sanierungsziele waren damals auf der Basis des 1971 geschaffenen Städtebauförderungsgesetzes unter anderem die Ausweitung des Stadtkernbereiches, seine Stärkung mit Blick auf wirtschaftliche Belange, den Wohnbedarf, die innere Erschließung und Ausstattung mit Grün- und Erholungsflächen sowie den fließenden und ruhenden Verkehr. So beschloss der Stadtrat im September 1976 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „A-1“. Das Sanierungsgebiet wurde im November 1978 um den Bereich Zone 5 „Wittelsbacherring“ erweitert.

Die Sanierung dieses Gebiets ist abgeschlossen. Nach erfolgter rechtlicher Prüfung werden nun rückwirkende Anpassungen erforderlich, um die Rechtssicherheit der Satzung zu gewährleisten. Die Stadtratsgremien werden sich hiermit in den kommenden Sitzungen befassen.

Gesamtabrechnung erforderlich

Im fraglichen Sanierungsgebiet wurden seit Mitte der 1970er Jahre umfangreiche Ordnungs- und Modernisierungsmaßnahmen mit Gesamtkosten in Höhe von rund 28,3 Millionen Euro vorgenommen. So wurden beispielweise Neubaumaßnahmen privater Investoren ermöglicht, Erschließungsmaßnahmen durchgeführt oder die Tiefgarage „Unteres Tor“ gebaut. Hierbei kamen Städtebaufördermittel von Bund und Land in Höhe von etwa 14,6 Millionen Euro, Städtebaufördermittel der Stadt Bayreuth in Höhe von weiteren rund 7,4 Millionen Euro sowie sonstige Eigenmittel der Stadt in Höhe von circa 6,3 Millionen Euro zum Einsatz. Die nun anstehende Gesamtabrechnung mit den Fördermittelgebern und den betroffenen Bürgern bildet den Schlusspunkt.

Da das Sanierungsgebiet seinerzeit im sogenannten „umfassenden Verfahren“ durchzuführen war, ist die Stadt Bayreuth gesetzlich zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen verpflichtet. In der Anfangszeit der Städtebauförderung gab es nur dieses eine Verfahren, das vereinfachte Sanierungsverfahren ohne Ausgleichsbetragserhebung wurde erst später in das Baugesetzbuch aufgenommen. Der Ausgleichsbetrag entspricht der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung. Sie wird durch Gutachten für jedes einzelne Flurstück festgestellt.

In der Stadtverwaltung laufen die Vorbereitungen der Abrechnung seit geraumer Zeit. Auf der Homepage der Stadt werden zu diesem Thema demnächst weitere Informationen bereitgestellt.