Landtags- und Bezirkswahl in Bayreuth: Wählerverzeichnis liegt aus
Von Montag, 24. September, bis Freitag, 28. September, ist beim Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, Zimmer 306 (3. Stock) das Wählerverzeichnis für die bevorstehende Landtags- und die Bezirkswahl der Stimmbezirke der Stadt Bayreuth einzusehen. Das Verzeichnis kann am Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.30 Uhr bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, am Mittwoch, von 7.30 Uhr bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, sowie am Freitag von 7.30 Uhr bis 12 Uhr eingesehen werden. Der Zugang ist barrierefrei.
Stimmberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten überprüfen. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Montag, 24. September, bis spätestens Freitag, 28. September, 12 Uhr, im Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth Einspruch einlegen.
Stimmberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 23. September eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Landtagswahl und der Bezirkswahl im Stimmkreis 403 durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Stimmkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Mit dem Wahlschein erhält die stimmberechtigte Person je einen Stimmzettel mit den Stimmkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau), je einen Stimmzettel mit den Wahlkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau), zwei Stimmzettelumschläge (weiß und blau), einen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, und ein Markblatt für die Briefwahl. Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief bis spätestens 14. Oktober, 18 Uhr, beim Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth eingeht. Nähere Hinweise, wie die Stimmberechtigten die Briefwahl auszuüben haben, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.
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