Sophia L. wird nach Deutsch­land überführt

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

OBER­FRAN­KEN / SPA­NI­EN. Der Leich­nam von Sophia L. wird zeit­nah nach Deutsch­land über­führt. Das in Spa­ni­en geführ­te Ver­fah­ren ist abge­schlos­sen. Die umfas­sen­den Ermitt­lun­gen von Kri­mi­nal­po­li­zei und Staats­an­walt­schaft Bay­reuth dau­ern an. Zudem erfolgt dem­nächst die Aus­lie­fe­rung des 41-jäh­ri­gen Tat­ver­däch­ti­gen in das Bundesgebiet.

Die 28-jäh­ri­ge Stu­den­tin woll­te Mit­te Juni per Anhal­ter von Leip­zig in Rich­tung Nürn­berg tram­pen. Hier­zu stieg sie an einer Tank­stel­le im säch­si­schen Schkeu­ditz in den Last­wa­gen des spä­ter in Spa­ni­en fest­ge­nom­me­nen 41-Jäh­ri­gen. Die Lei­che der Frau wur­de eine Woche spä­ter im Nor­den Spa­ni­ens aufgefunden.

Die Staats­an­walt­schaft Bay­reuth über­nahm am 22. Juni 2018 die Ermitt­lun­gen der Poli­zei in Leip­zig und Amberg im Zusam­men­hang mit dem Ver­schwin­den der Frau und führt das Straf­ver­fah­ren in Zusam­men­ar­beit mit der Ermitt­lungs­grup­pe (EG) „Rast­platz“ der Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth fort.

Das von den spa­ni­schen Behör­den par­al­lel geführ­te Ermitt­lungs­ver­fah­ren ist nun abge­schlos­sen. Ein spa­ni­sches Gericht hat zwi­schen­zeit­lich die von der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth im Rah­men der Rechts­hil­fe bean­trag­te Frei­ga­be zur Über­füh­rung des Leich­nams der Stu­den­tin erteilt. Nach einer wei­te­ren rechts­me­di­zi­ni­schen Unter­su­chung in Deutsch­land wird die Staats­an­walt­schaft Bay­reuth die Lei­che umge­hend zur Bestat­tung freigegeben.

Die eben­falls im Rechts­hil­fe­ver­fah­ren bean­trag­te Aus­lie­fe­rung des Tat­ver­däch­ti­gen nach Deutsch­land wird zeit­nah statt­fin­den. Kri­po­be­am­te der Ermitt­lungs­grup­pe holen den 41-Jäh­ri­gen hier­für in Spa­ni­en ab und brin­gen ihn nach Bay­reuth. Nach der Eröff­nung des Haft­be­fehls wegen Mor­des beim Amts­ge­richt Bay­reuth lie­fern sie den Beschul­dig­ten vor­aus­sicht­lich in eine ober­frän­ki­sche Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt ein.

Wann die teils noch aus­ste­hen­den Ermitt­lungs­ak­ten, Asser­va­te sowie der Last­wa­gen nach Deutsch­land gebracht wer­den, steht der­zeit noch nicht fest.

Die Ermitt­lun­gen der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth und der EG „Rast­platz“ dau­ern an.